AG Backnang: Was ist ein PayPal-Konto?

3. Juni 2009, 13:04:10 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Ein Kommentar |

Das (AG) Backnang liegt in Baden-Württemberg, ca. 30 km von Stuttgart entfernt. Jetzt hat sich das Gericht mit folgenden spannenden Fall zu befassen. Ein guter Mandant hatte sich privat ein Computerteil im bestellt und die Zahlung über sein PayPal-Konto abgewickelt. Nachdem er den widerrufen hatte, kam es zum Streit über die Höhe des Rückzahlungsanspruchs gegen den Verkäufer.

Der Verkäufer wollte weder die Portokosten noch die bei PayPal angefallenen Gebühren erstatten. Kurzerhand behielt den Kaufpreis ganz ein. Erst nachdem ihm die Klage zugestellt worden war, bewirkt er gegenüber PayPal die Auszahlung an unseren klagenden Mandanten, so dass der Rechtsstreit erledigt erklärt werden konnte.

Für die Begründung des Beschlusses nach § 91a Zivilprozessordnung (ZPO) fragt die Richterin am AG Harriehausen den Beklagten in ihrer Verfügung vom 27. Mai:

Was ist ein PayPal-Konto?

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EIN KOMMENTAR

  1. Uneingeschüchterter

    Der Frau könnte geholfen werden.

    PayPal ist Treuhandservice, Gerichtsvollzieher, Polizei, Richter, Gutachter, Gesetzgeber, Bank und nebenbei auch noch Online-Zahlungsdienstleister. PayPal ist allmächtig und deshalb das bevorzugte, teilweise erzwungene Zahlungsmittel bei ebay. Ebay ist zufällig auch Eigentümer von PayPal.

    Ein PayPal-Konto ist eine hervorragende Alternative für alle denen ein Girokonto zu sicher, zu zuverlässig, zu kostengünstig, zu persönlich und zu berechenbar ist. Deshalb ist es für ebay-Shop-Betreiber auch Pflicht.

    Und für ebay-Käufer ist PayPal das Paradies. Mit ein wenig Geschick kann man bei PayPal die gekaufte Ware umsonst bekommen. Weil PayPal die Käufer schützt und die Verkäufer zwingt.

    Dass die Richterin, und auch die Mehrzahl ihrer Kolleginnen PayPal nicht kennen liegt auch daran dass PayPal Gerichte meidet. Wer ein Problem mit PayPal hat wird regelmässig mit angeblich endgültigen Entscheidungen und Textbausteinmails abgespeist. Nur wenn dann Anzeige erstattet und/oder Klage eingereicht wird finden sich immer wieder Wege den hartnäckigen Nutzer doch noch zufriedenzustellen, natürlich aus reiner Kulanz ohne Anerkennung irgendeiner Rechtspflicht.

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