Onlinespiele und kostenpflichtige (sittenwidrige) Zugaben

22. September 2011, 09:09:11 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Ein Kommentar |

Das Landgericht  Saarbrücken hatte sich als Berufungsgericht in seinem Urteil vom 22.06.2011 – 10 S 60/10 – mit der Frage zu befassen, ab wann in einem Gratis-Onlinespiel, die Grenzen der guten Sitten dadurch überschritten werden, dass kostenpflichtige  Zusatzleistungen über die Telefonabrechnung abgerechnet werden.

Das LG Saarbrücken gelangt zu dem Ergebnis, dass bei Onlinespielen, die ohne Zusatzleistungen an Minderjährige verkaufen (hier über € 2.000,00) gegen die guten Sitten verstoßen mit der Folge, dass die Forderung nicht besteht.

TwitterDiggGoogle BuzzTechnorati FavoritesBlogger PostLinkedInDeliciousShare
Schlagworte: , , , , , , , , , , , , , , , ,

BPatG: FICKEN als Wortmarke für Bier nicht sittenwidrig

21. September 2011, 12:49:15 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Das Bundespatentgericht (BPatG) hat mit Beschluss vom 03.08.2011 – 26 W (pat) 116/10 – einer neuen Flasche Bier mit dem “FICKEN” den Weg an Deutschlands Bars eröffnet.

Das Deutsche - und () hatte die der “FICKEN” für alkoholische Getränke (ua. Bier) unter auf § 8 Abs. 2 Nr. 5 zurückgewiesen, weil die des Wortes “FICKEN” als gegen die guten Sitten verstoße. Das BPatG kennt sich gut aus mit “FICKEN”:

“Dem der Vulgärsprache entstammenden Markenwort bedienen sich Kommunizierende aus den verschiedensten gesellschaftlichen Schichten und Altersklassen: Es ist Bestandteil einer Reihe von Titeln auf deutschen Bühnen gespielter Theaterstücke sowie mehrerer Film- und Buchtitel. So wurde beispielsweise Mark Ravenhills „Shoppen & Ficken“ 1998 zum Berliner Theatertreffen eingeladen und zum besten ausländischen Stück des Jahres gewählt. Werner Schwab, Autor des Theaterstückes „Mesalliance aber wir ficken uns prächtig“ wurde 1992 von der Fachzeitschrift „Theater heute“ zum Dramatiker des Jahres gekührt und zählt zu den meistgespielten Dramatikern deutscher Sprache. Denis Fischer ist Autor des u. a. am Jungen Theater Bremen gespielten Stücks mit dem Titel „Ficken vor der Kamera“. Im Jahre 2002 hat die Regisseurin Almut Getto den deutschen Film „Fickende Fische“ gedreht. Die Buchvorlage des gleichnamigen Films der Regisseurin Virginie Despentes ist unter dem Titel „Baise-moi – Fick mich“ in deutscher Sprache im Rowohlt- erschienen. Gleichzeitig existiert am deutschen eine Mehrzahl von Buchtiteln, die, wie beispielsweise der Titel „Engel fickt man nicht“ von M. Heidenreich, das angemeldete Markenwort in grammatikalischer Abwandlung enthalten. Bei dieser Sach- und Rechtslage kann
der angegriffene Beschluss der Markenstelle keinen Bestand haben.”

Na, dann Prosit!

Foto (c) Markusran | CC-Lizenz

TwitterDiggGoogle BuzzTechnorati FavoritesBlogger PostLinkedInDeliciousShare
Schlagworte: , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,

Zum Urheberschutz von Performance-Künstlern

14. September 2011, 09:09:37 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Das Landgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 29.09.2010 – 12 O 255/09 – entschieden, dass Darbietungen eines Improvisations- bzw. Performance-Künstlers  idR. urheberrechtlich geschützt sind.

“Auch improvisierte Aktionen sind urheberrechtlich geschützt, wenn sie die erforderliche erreichen. Das Wesen dieser Kunstform würde verkannt, wenn Kunstaktionen die Kunstwerkeigenschaft mit der Begründung abgesprochen würde, sie beruhten im Wesentlichen auf Improvisation. Der Werkbegriff im Sinne des § 2 ist ebenso wie der Kunstbegriff im Sinne des Art. 5 Abs. 3 GG weit zu verstehen; er muss Raum lassen für neue Kunstformen, die die Grenzen zu den herkömmlichen Kunstgattungen überschreiten.”

TwitterDiggGoogle BuzzTechnorati FavoritesBlogger PostLinkedInDeliciousShare
Schlagworte: , , , , , , , , , , ,

Negative Feststellungsklage ohne Gegen-Abmahnung

13. September 2011, 09:23:44 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in seinem Beschluss vom 17.08.2011 – 4 W 40/11 - die höchstrichterliche des bestätigt und entschieden, dass der Abmahner, der nach Zustellung einer negativen Feststellungsklage die Klage sofort anerkennt sich nicht auf die Kostenfolge des § 93 ZPO berufen kann, sondern die dieses Rechtsstreit zu tragen hat, da er den Rechtsstreit durch seine provoziert hat.

“Eine “” ist zur Vermeidung der Kostenfolge des § 93 ZPO grundsätzlich nicht erforderlich, vielmehr kann der Abgemahnte sogleich – wie vorliegend geschehen – erheben ( GRUR 2006, 198 Tz. 11 – Unberechtigte – und GRUR 2004, 790, 793 – ; , vom 03.12.2009, 4 U 149/09 Rdnr. 10 in Juris; – 2. Zivilsenat -, WRP 1985, 449 und WRP 1988, 766; Köhler/Bornkamm, , 29. Aufl., §.4 Rdnr. 10.166 und § 12 Rdnr. 1.74 mit zahlr. weiteren Nachw.). Dies gilt nicht nur im Wettbewerbsprozess, sondern jedenfalls im gesamten Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes; so betraf die Entscheidung “” des BundesgerichtshofS nicht das , sondern betraf einen Sachverhalt aus dem. (siehe ferner Ingerl/Rohnke, , 3. Aufl., vor §§ 14-19d Rdnr. 398). Dieser Grundsatz gilt demgemäß auch im (Wandtke/Bullinger-Kefferpütz, , 3. Aufl., vor §§ 97 ff. Rdnr. 72). Es ist auch nicht ersichtlich, wieso gerade für das Abweichendes gelten sollte, zumal durch das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 07.07.2008 (BGBl. I S. 1191) mit § 97a Abs. 1 eine § 12 Abs. 1 UWG eine entsprechende Regelung in das eingefügt wurde.”

Das Instrument der Gegen-Abmahnung ist ein scharfes Schwert, das leicht die Rüstung der Abmahnung durchschneidet, wenn es nur richtig, zB. von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz eingesetzt wird. Wer beispielsweise eine Abmahnung wegen der Werbung “FCKW-frei” erhalten hat, ist eventuell gut beraten, dem Abmahner zuvor zukommen, indem er ein Gericht anruft, dass eine andere Auffassung von der mit Selbstverständlichkeiten hat als die Landgerichte Arnsberg oder Darmstadt.

 

TwitterDiggGoogle BuzzTechnorati FavoritesBlogger PostLinkedInDeliciousShare
Schlagworte: , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,

LG München: Zum vorbeugenden Unterlassungsanspruch

12. September 2011, 09:01:09 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Das Landgericht München I hat sich in seinem Beschluss vom 30.08.2011 LG  – 9 0 13876/11 – zum vorbeugenden gegen drohende persönlichkeitsrechtverletzende Berichterstattung durch die beschäftigt.

Das LG I gab einem gerichtsbekannten Recht, der sich vorbeugend gegen eine ihn identifizierende Berichterstattung gewendet hatte. Mitleid mit dem Antragsteller konnte sich das Gericht nicht verkneifen:

“Der Antragsteller ist — gerichtsbekannt — infolge der von der Fernsehgesellschaft provozierten Tat erheblich in seiner privaten und wirtschaftlichen Existenz geschädigt worden. Er hat — bei aller notwendigen Sanktion seines Handelns — ganz erhebliche Nachteile für sein Privatleben hinnehmen müssen und wurde geschäftlich ruiniert. Der Antragsteller hat und eine Frau. Auch diese wären durch eine weiterhin identifizierende Berichterstattung erheblich betroffen und beeinträchtigt.”

Dabei verliert das Gericht natürlich nicht die hohen Anforderungen an den vorbeugenden aus den Augen:

“Die Kammer weiß um die hohen Anforderungen, die an die Annahme einer Erstbegehungsgefahr gestellt werden, und nimmt diese auch nur in Ausnahmefällen an. Hierfür besteht vorliegend indes Anlass. Es bestanden konkrete und greifbare Anhaltspunkte dafür, dass die Antragsgegnerin über das Verfahren berichten würde (, Urt. v. 31.05.2001, I ZR 106/99, Abs. 35; Prinz/Peters, aa0., Rz. 329).”

Die Kammer weiß um die hohen Anforderungen, die an die Annahme einer Erstbegehungsgefahr gestellt werden, und nimmt diese auch nur in Ausnahmefällen an. Hierfür besteht vorliegend indes Anlass. Es bestanden konkrete und greifbare Anhaltspunkte dafür, dass die Antragsgegnerin über das Verfahren berichten würde (, Urt. v. 31.05.2001, I ZR 106/99, Abs. 35; Prinz/Peters, aa0., Rz. 329).
TwitterDiggGoogle BuzzTechnorati FavoritesBlogger PostLinkedInDeliciousShare
Schlagworte: , , , , , , , , , , , , , , , , , ,

Werbung mit Selbstverständlichkeiten: FCKW-frei

10. September 2011, 11:11:04 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Ein Kommentar |

Im letzten Jahr berichten wir bereits über Abmahnungen wegen der unlauteren mit der selbstverständlichen Eigenschaft von Kühlgeräten “FCKW-frei”.

 

 

Foto (c) CoreForce | CC-Lizenz

Das Thema ist längst nicht vom Tisch. Es kursieren weiter Abmahnungen, in denen verlangt wird, die mit der Aussage “FCKW-frei” zu unterlassen.

Wir raten dazu, nicht vorschnell eine abzugeben. Denn wie so oft sind es vor Gericht und auf hoher See die Kleinigkeiten, die maßgeblich darüber entscheiden, wohin die Reise geht: Ankunft im sicheren Heimathafen oder  Untergang auf offenem Meer.

Mit SEWOMA steuern Sie in in die richtige Richtung…

TwitterDiggGoogle BuzzTechnorati FavoritesBlogger PostLinkedInDeliciousShare
Schlagworte: , , , , , , , , ,

KSP Inkasso für Heinz Erhardt

9. September 2011, 10:50:17 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Ein Kommentar |

Am Anfang war einmal ein Gedicht…

Für den nachfolgenden Ausschnitt aus einem Gedicht von Heinz Erhardt verbreitet über eine Webseite zum Thema Fußball-Weltmeisterschaft 2010 verlangt die Rechtsanwaltskanzlei KSP, die den Lappan Verlag vertritt, der wiederum die Rechte an Heinz Erhardts Werken hält, schlappe  € 600,00 (wohl gemerkt, der Betroffene hat nicht das gesamte Gedicht veröffentlicht).

(C) telvasaion


Vierundvierzig Beine rasen
durch die Gegend ohne Ziel,
und weil sie so rasen müssen,
nennt man es ein Rasenspiel.

 

Sehr teure Worte… Sechshundert Euro für 19 Worte macht fast € 32,00 pro Wort.  Das sind Werte von denen normal sterbliche Journalisten nur träumen können. Ola, es geht ja nicht um den Nischen-Blogger Heinz Dimpfelmoser, von dem natürlich nicht ein Beitrag unter die fällt, sondern um die Lachikone Heinz Erhardt, dem der legendäre und sogar weltweit in allen Sprachen geschützte Satz “ich muss mal…” zugeschrieben wird, und dessen geschützte Münzen so klein geworden sind, dass man die runde Form der Münzen nur noch unter dem Mikroskop erkennen kann. Das einfache Zitieren von “ich muss mal…“  ist  mittlerweile gesetzlich verboten worden und weltweit durch die UNO geächtet. Um hier bei BERLIN BLAGW  (Heinz Erhardt, Klappe die I.)  diesen Satz zweimal benutzen zu dürfen, habe ich unsere gesamte Portokasse auf den Kopf gehauen.

Noch ein Gedicht…?

In Sachen Inkasso  haut die Kanzlei KSP voll rein. Für zwei Mahnschreiben, mit dem ein angeblich verwirktes Nutzungsentgelt über einen Betrag von € 600,00 geltend gemacht wird, verlangt die Kanzlei KSP eine 1.5 Gebühr und kommt somit auf Rechtsverfolgungskosten von € 81,00 netto ohne .

Ob dieses Gebührenmodell der Kanzlei KSP vor Gericht standhält…? Ob die Münzen von Heinz Erhardt bei Gericht so groß sind, wie in den Augen der Anwälte bei KSP…? Macht am Ende das Gericht “muh” und entscheidet zugunsten der Betroffenen, “wiederkäuen darfst Du”…?

Wie die Geschichte zu Ende geht, entscheiden Sie selbst! Wir Rechtsanwälte und Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz helfen Ihnen gern die Antwort auf diese Frage herauszufinden.

TwitterDiggGoogle BuzzTechnorati FavoritesBlogger PostLinkedInDeliciousShare
Schlagworte: , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,

Kammergericht zum Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen

8. September 2011, 13:01:46 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Das hat sich erneut zum Rechtsmissbrauch bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geäußert.

Mit Beschluss vom 22.07.2011 – 5 W 161/11 – stellte das KG est, dass der Antragsteller, der nachweislich  120 Abmahnungen innerhalb von 19 Tagen versandt hat und für jede eine Pauschale iHv. € 150,00 forderte, rechtsmissbräuchlich gehandelt hat, weshalb ihm die geltend gemachten Unterlassungsansprüche sowie alle weitergehenden Ansprüche natürlich auch nicht zustünden.

Der Abmahner ist offensichtlich notorisch gerichtsbekannt:

“Seit vielen Jahren verneint das in zahlreichen Judikaten die Zulässigkeit von Anträgen des Antragstellers nach der genannten Norm, weil er in einer Weise und in einem Ausmaß – kostenpflichtig – massenhaft abmahnt, dass dies auf sein Vorgehen vornehmlich zum Zwecke der Gewinnerzielung zwingend schließen lässt.”

Manche Menschen haben ein sehr dickes Fell, so dass man nur mit den Ohren schlackern kann, wenn man beobachtet, wie dem anderen zum wiederholten Male das Fell über die Ohren gezogen wurde.

TwitterDiggGoogle BuzzTechnorati FavoritesBlogger PostLinkedInDeliciousShare
Schlagworte: , , , , , , , , , , ,

OLG Frankfurt aM: Schönheit von innen als Slogan geschützt

7. September 2011, 09:21:47 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Nach Ansicht des ist der Slogan von den Spezial Dragees “Schönheit von innen” vor Nachahmung geschützt, obwohl der Slogan keine eingetragene ist. Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Beschluss vom 03.08.2011 – 6 W 54/11 – dem Slogan “Schönheit von innen die nötige wettbewerbsrechtliche Eigenart zugesprochen und somit die Bewerbung der Spezial Dragees vor Nachahmung geschützt.

Die Anmeldung der “Schönheit von innen” wurde durch das Deutsche - und zurückgewiesen. Es gibt allerdings zwei , die den Slogan als Bestandteil neben weiteren Bestandteilen enthalten.

Ich kann die Entscheidung nicht gutheißen. Wird durch diese Entscheidung ein Vorbenutzungsrecht von und durch die Hintertür eröffnet.

Wahre Schönheit kommt von innen

Ich kennen den Ursprung der These nicht, bin mir aber sicher, dass nicht der Erfinder und Hersteller der Spezial Dragees diese Feststellung erstmals getroffen hat . Dieser Slogan klingt nach 60er-Jahre Hippiezeit und dürfte bereits viel früher von Philosophen aufgegriffen worden sein.

Der springende Punkt ist meines Erachtens, dass der Slogan “Schönheit von innen” für Pillen, die für sich in Anspruch nehmen, von innen schöner zu machen, so beschreibend ist, wie eine rote Zahl für Verluste steht.

Ich bin gespannt, ob es bei dieser Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren bleibt. Der Fall bietet ausreichend Stoff für einen Fall beim .

Foto (C) Roland Ster CC-Lizenz

TwitterDiggGoogle BuzzTechnorati FavoritesBlogger PostLinkedInDeliciousShare
Schlagworte: , , , , , , , , , , , , , , , , , ,

Verkauf von Spielzeug: Neue Kennzeichnungspflichten

1. September 2011, 08:57:54 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Bereits am  20.07.2011 ist die zweite Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug) in Kraft getreten. Die deutsche entstand nach europäischer Maßgabe auf Basis der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von .

Geregelt werden in den Vorschriften, die Pflichten der Spielzeughersteller und -händler im Umgang mit , zB. Prüfpflichten im Handel, Online-Kennzeichnung von , Warnhinweise und Gestaltung von Gebrauchsanweisungen usw.

Erste wegen angeblicher Verstöße gegen die 2. GPSGV, insbesondere gegen § 4 GPSGV (Kennzeichnungspflichten von Spielzeug) kursieren bereits im . Gerichtliche Entscheidungen sind noch nicht bekannt geworden.

In jedem Fall sollte eine Abmahnung genau dahingehend geprüft werden, ob ein spürbarer gegen Marktinteressen vorliegt. Im Zweifel sollte ein Experte eingeschaltet werden, zB. einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Händler sollten natürlich nicht solange warten bis sie abgemahnt werden, sondern proaktiv sich mit den neuen Vorschriften des  Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes vertraut machen.

TwitterDiggGoogle BuzzTechnorati FavoritesBlogger PostLinkedInDeliciousShare
Schlagworte: , , , , , , , , , , , , , , , , ,

Bundesregierung beschließt die Button-Lösung

25. August 2011, 10:51:57 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Die Bundesregierung eilt den Gesetzesmachern der Europäischen Union voraus und hat einen neuen Entwurf des “Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr” vorgelegt.

Die Button-Lösung setzt auf die bisherige Rechtslage einen Button auf. Ein wirksamer Vertrag kann  im nur noch dann wirksam geschlossen werden, wenn der einen deutlichen auf die Entgeltlichkeit und die erhält und dies durch Klick auf einen entsprechenden Button bestätigt.

Wie sich geprellte in Zukunft gegen die unzutreffenden Behauptungen, der Button sei geklickt worden, wehren können, werden wir erläutern, wenn es soweit ist.

TwitterDiggGoogle BuzzTechnorati FavoritesBlogger PostLinkedInDeliciousShare
Schlagworte: , , , , , , , , , , , , , , ,

OLG Hamburg: Kraftwerk siegt erneut über Moses Pelham

19. August 2011, 16:31:36 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Laut einer Pressemitteilung bei juris hat Kraftwerk sich erneut vor Gericht gegen Moses Pelham durchsetzen können, weil dieser für den von Sabrina Setlur eingesungenen Song “Nur mir” bei Kraftwerks “Metall auf Metall” Samples übernommen hatte.

Die Revision wurde erneut zugelassen. Die Spannung ist nun raus, weil diese Entscheidung mit ziemlicher Sicherheit bestandskräftig wird.

In einem Beitrag aus dem Jahr 2008 haben wir bereits über das Verfahren berichtet und die beiden Songs gegenüber gestellt. Hören Sie selbst… wie ein Sample statuiert wurde.

TwitterDiggGoogle BuzzTechnorati FavoritesBlogger PostLinkedInDeliciousShare
Schlagworte: , , , , ,