OLG-Zulassung ab 1. Juni 2007 nicht mehr erforderlich
4. April 2007, 13:17:46 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 6 Kommentare |Die gesonderte Zulassung zum Oberlandesgericht ist ab dem 1. Juni 2007 nicht mehr erforderlich, verkündet die Rechtsanwaltskammer Berlin. Folgende wichtige Änderungen ergeben sich dadurch:
• Übertragung des Zulassungswesens (einschließlich der Vereidigung) auf die Anwaltskammern
• Rechtsanwälte können ab dem ersten Tag der Zulassung vor dem KG/OLG auftreten
• das Zweigstellenverbot gem. § 28 BRAO wird aufgehoben
• Dritte erhalten in bestimmten Fällen einen Auskunftsanspruch gegenüber der RAK über die Haftpflichtversicherung des Anwalts
• Aufhebung des Mindestalters für die Wahl in den Vorstand einer Kammer
• Verkleinerung der Satzungsversammlung ab 2011
Das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft ist hier im Volltext verfügbar.
Schade eigentlich, dass die Zulassungsfreiheit nicht zum 1. Mai in Kraft tritt. Dann hätte ich von der neuen Regelung profitiert, da ich bereits seit dem 10. Mai 2002 als Rechtsanwalt zugelassen bin und folglich meine fünf Jahre fast voll habe.
Schlagworte: Anwalt, Auskunft, Auskunftsanspruch, Berlin, BGB, Dritte, Oberlandesgericht, Profit, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte, Standesrecht, TV, Volltext, Zivilprozessrecht


5. April 2007, 7:51 Uhr
Schön, daß man als Mitglied der Rechtsanwaltskammer wenigstens hier im Blog informiert wird. Die Kammer selbst hält es nicht für erforderlich, ihren Mitgliedern eine kleine eMail zu schicken und auf die in Deinem Beitrag zitierten Veröffentlichungen hinzuweisen.
5. April 2007, 18:12 Uhr
Tja, das ist ja fast so wie bei den Leuten, die 1982 ihren Trabbi bestellt und sich auf 10 Jahre Wartezeit eingestellt haben
6. April 2007, 16:11 Uhr
So kommen Sie doch noch in den Genuss einer weiteren Zulassungsurkunde, die ab dem 1. Juli nicht mehr erhaeltlich sein wird
1. Juni 2007, 10:35 Uhr
[...] Endlich. Seit heute dürfen alle Rechtsanwälte vor jedem der 22 in der BRD ansässigen Oberlandesgerichte auftreten. Warum die OLG-Zulassung ab dem 1. Juni 2007 nicht mehr erforderlich ist, erklärt BERLIN BLAWG. [...]
14. April 2010, 22:39 Uhr
Liebe gruesse aus Bayern. Wriklich schicker und vorallem Informativer Blog. Weiter so!
15. April 2010, 9:17 Uhr
Vielen Dank für das Lob. Wir werden uns Mühe geben, auch in Zukunft eine interessante Lesestelle im Web zu bleiben.