OLG-Zulassung ab 1. Juni 2007 nicht mehr erforderlich

4. April 2007, 13:17:46 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 6 Kommentare |

Die gesonderte Zulassung zum ist ab dem 1. Juni 2007 nicht mehr erforderlich, verkündet die Rechtsanwaltskammer Berlin. Folgende wichtige Änderungen ergeben sich dadurch:

• Übertragung des Zulassungswesens (einschließlich der Vereidigung) auf die Anwaltskammern
können ab dem ersten Tag der Zulassung vor dem KG/OLG auftreten
• das Zweigstellenverbot gem. § 28 BRAO wird aufgehoben
erhalten in bestimmten Fällen einen gegenüber der RAK über die Haftpflichtversicherung des Anwalts
• Aufhebung des Mindestalters für die Wahl in den Vorstand einer Kammer
• Verkleinerung der Satzungsversammlung ab 2011

Das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft ist hier im Volltext verfügbar.

Schade eigentlich, dass die Zulassungsfreiheit nicht zum 1. Mai in Kraft tritt. Dann hätte ich von der neuen Regelung profitiert, da ich bereits seit dem 10. Mai 2002 als zugelassen bin und folglich meine fünf Jahre fast voll habe.

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6 KOMMENTARE

  1. Carsten R. Hoenig

    Schön, daß man als Mitglied der Rechtsanwaltskammer wenigstens hier im Blog informiert wird. Die Kammer selbst hält es nicht für erforderlich, ihren Mitgliedern eine kleine eMail zu schicken und auf die in Deinem Beitrag zitierten Veröffentlichungen hinzuweisen.

  2. Ronny

    Tja, das ist ja fast so wie bei den Leuten, die 1982 ihren Trabbi bestellt und sich auf 10 Jahre Wartezeit eingestellt haben :)

  3. ck

    So kommen Sie doch noch in den Genuss einer weiteren Zulassungsurkunde, die ab dem 1. Juli nicht mehr erhaeltlich sein wird ;-)

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    [...] Endlich. Seit heute dürfen alle Rechtsanwälte vor jedem der 22 in der BRD ansässigen Oberlandesgerichte auftreten. Warum die OLG-Zulassung ab dem 1. Juni 2007 nicht mehr erforderlich ist, erklärt BERLIN BLAWG. [...]

  5. MarioKlar

    Liebe gruesse aus Bayern. Wriklich schicker und vorallem Informativer Blog. Weiter so! :-)

  6. Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

    Vielen Dank für das Lob. Wir werden uns Mühe geben, auch in Zukunft eine interessante Lesestelle im Web zu bleiben.

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