Neuer Schildbürgerstreich im deutschen Internetrecht
26. September 2006, 17:49:53 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 4 Kommentare |Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Bundestag in diesem Sommer eine Neufassung des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) beschlossen.
Darin heißt es
§ 2 Aufgaben, Befugnisse
Die Bibliothek hat die Aufgabe,
1. a) die ab 1913 in Deutschland veröffentlichten Medienwerke[...]
im Original zu sammeln, zu inventarisieren, zu erschließen und
bibliografisch zu verzeichnen, auf Dauer zu sichern und für die
Allgemeinheit nutzbar zu machen sowie zentrale bibliothekarische und
nationalbibliografische Dienste zu leisten, [...]§3 Medienwerke
(1) Medienwerke sind alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in körperlicher Form verbreitet oder in unkörperlicher Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
[...]
(3) Medienwerke in unkörperlicher Form sind alle Darstellungen in öffentlichen Netzen.
Das Gesetz bezieht sich also nicht mehr nur auf Bücher und andere Druckwerke, wie sein Vorgänger, das Gesetz über die Deutsche Bibliothek, sondern auch auf Internetseiten. Aus den weiteren Vorschriften des Gesetzes (§§ 14, 15 16) ergibt sich dann, daß diejenigen Personen die berechtigt sind das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland (§15) haben, verpflichtet sind, Medienwerke in unkörperlicher Form nach § 2 Nr. 1 Buchstabe a in einfacher Ausfertigung gemäß § 16 Satz 1 abzuliefern (§14).
Vereinfacht bedeutet das, wer eine Webseite hat, muß sie ab sofort bei der Deutschen Nationalbibliothek “abliefern”. Alternativ können Medienwerke in unkörperlicher Form [...] nach den Maßgaben der Bibliothek auch zur Abholung bereitgestellt werden (§16). Immerhin.
Dieses Gesetz betrifft nach dem Wortlaut jede deutsche Webseite und zwar in jeder Form, in der sie veröffentlicht wird. Erfaßt ist also auch jeder Blogkommentar, jedes Forenposting, jede Veränderung in der Zusammenstellung einer Seite etc.
Dem säumigen Ablieferungsverpflichteten drohen zweierlei Reaktionen. Einmal ein Bußgeld (§ 19; bis € 10.000,-) und zum anderen, daß die Deutsche Nationalbibliothek sich -allerdings erst nach vergeblicher Mahnung- das ablieferungspflichtige Werk auf seine Kosten selbst beschafft (§ 14 Abs. 3).
Bleiben zwei Fragen. Zum einen, warum der Gesetzgeber der Deutschen Nationalbibliothek nicht einfach einen Crawler zur Verfügung gestellt hat, wenn er schon einen weitgehend sinnlosen Datenberg anhäufen will. Und zum anderen, welcher prozentuale Anteil der eigentlich Verpflichteten sich wohl an dieses Gesetz halten müßte, damit die Bibliothek in ihrem Betrieb zum Erliegen kommt.
Update 27.09.2006
Die Deutsche Nationalbibliothek stellt bereits einen Leitfaden für Ablieferungspflichtige bereit.



28. September 2006, 16:48 Uhr
Die meisten Blogbetreiber, mich eingeschlossen, liefern doch schon ab: im praktischen RSS-Format. Den kann die DNB von mir aus so lange archivieren, wie es ihr gefällt.
6. Oktober 2006, 0:42 Uhr
Tja, da hab’ ich also eine kleine Site.
ein .tgz der ganzen Site zu machen (ok, ist evtl. kontraproduktiv, weil’s länger als eine Sekunde dauert…) und hochzuladen.
Nix großes, nicht mal dynamisch…
Das .tgz können die ja gern haben, aber wie oft wollen sie’s denn dann?
Mit den binaries oder ohne?
Ich kann ja mal in den Generator einbauen, bei jeder Änderung (zählt das Umspringen des Sekundenanzeige der Javascriptuhr?
Das Storagesystem hätte sicher auch Google gern…
21. November 2006, 20:09 Uhr
Bis zu 10.000€ Bußgeld für eine nicht gemeldete private website ? So einen Schwachsinn gibt´s doch wirklich nur in Deutschland ! Die dt. Nationalbibliothek möge doch am besten hunderte Mitarbeiter einstellen, die deutsche websites erfassen u. die Betreiber aus dem Impressum kontaktieren, damit die ihr website-Archiv abgeben. Ach ja, und die Steuern steigen dann demnächst auch wieder, weil die DNB mehr Archivierungsserver anschaffen muss.
23. August 2007, 12:34 Uhr
Auswandern ???