Neuer Erfolg für gpl-violations.org
24. Juli 2007, 15:19:18 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 3 Kommentare |Harald Welte von gpl-violations.org, einer Initiative die es sich zur Aufgabe gemacht hat, Verstöße gegen die Open-Source-Lizenz GPL (“Linux-Lizenz”) zu verfolgen, war erneut erfolgreich. Wie bereits in der Vergangenheit ging gpl-violations.org vor dem Landgericht München gegen den Verstoß vor. Verurteilt wurde ein Anbieter von IP-Telefonen, der Geräte vertrieb, die GPL-Software in modifizierter Form enthalten, ohne daß die geänderten Quellen ordnungsgemäß offen gelegt werden.
Nach dem Prinzip der “viralen Lizenz” auf welchem die GPL aufbaut, ist genau das verboten. Es ist zwar zulässig, Code der unter der GPL steht, beliebig zu verändern oder zu ergänzen, aber nur unter der Bedingung, daß das Resultat zu identischen Bedingungen weiter veröffentlicht wird.
Bemerkenswert ist dabei, daß das Münchner Landgericht offenbar auch mit der nun erfolgten Entscheidung seine Rechtsauffassung weiter vertritt, wonach die GPL in Deutschland vollständig anwendbar ist. Das wird in Teilen der juristischen Literatur mit durchaus beachtlichen Argumenten bestritten.
Schlagworte: AGB-Recht, öffentlich, Berlin, Computerrecht, Deutschland, Landgericht, Landgericht München, München, SEWOMA® Spezial, Software, Telefon, Urteil, Verstoß, Zivilrecht


24. Juli 2007, 16:39 Uhr
Den Leuten von gpl-violations.org gehört ‘n Stapel Schokolade geschickt. Oder ‘n paar Tüten Chips oder so.
24. Juli 2007, 16:45 Uhr
Die Klärung der Rechtslage durch die Gerichte ist in diesem Bereich absolut wünschenswert. Für den (ungeduldigen) juristischen Laien ist der Text der GPL bzw. der GPL II kaum korrekt zu interpretieren
23. August 2007, 17:43 Uhr
M.E. ist die Darstellung hier nicht ganz richtig bzw. missverständlich. Die GPL (Version gleichgültig) erfordert nämlich keineswegs, dass man Änderungen unter gleichen Bedingungen wieder veröffentlicht. Wer Software unter GPL nur für seine eigenen Zwecke anpasst, muss das Resultat keineswegs überhaupt veröffentlichen. Nur, _wenn_ man veröffentlicht, dann unter gleichen Bedingungen.