Neuer Bußgeldkatalog zum 1. Februar 2009

15. Januar 2009, 13:34:48 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 2 Kommentare |

Am 08. Januar 2009 ist die zur Änderung der Bußgeld- vom 05.01.2009 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 9) verkündet worden. Die Änderung des Bußgeldkataloges iSv. § 26a Straßenverkehrsgesetz (StVG) tritt somit am 1. Februar 2009 in Kraft. Die ist über diesen Verweis auf das Bundesgesetzblatt als .pdf-Datei im abrufbar. Alles wird teurer – auch die Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bleiben nicht von Preiserhöhungen verschont. Einige Beispiele:

  • Wer das Tempolimit innerhalb einer Ortschaft missachtet, zahlt ab einer Überschreitung von 21 Km/h bei einem Pkw statt bisher 50 – 425 EUR (nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung) nunmehr 80 – 760 EUR (nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung).
  • Das Bußgeld für unangepasste Geschwindigkeit wird von 50 EUR auf 100 EUR verdoppelt.
  • Bei Drogen und Alkohol am Steuer müssen die Delinquenten zukünftig auch tiefer in die greifen: für den ersten werden 500 EUR, für den zweiten 1.000 EUR und für den dritten 1.500 EUR fällig, was ebenfalls einer Verdopplung der bisherigen Bußgelder entspricht.
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2 KOMMENTARE

  1. BERLIN BLAWG - SEWOMA® » Blog Archive » Neuer Bußgeldkatalog

    [...] bleiben nicht von Preiserhöhungen verschont. Einige Beispiele hatten wir bereits Mitte Januar bei BERLIN BLAWG veröffentlicht. Schlagworte: Bürgerrechte, Berlin, Blawg, Internet, law, Spiele, Strafrecht [...]

  2. Bert

    Hallo, leider habe ich mit dem neuem Katalog schon Bekantschaft gemacht, aber im Grunde finde ich es gut, da andere Länder auch wesentlich höhere Strafen haben. Gruss Bert

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