OLG Hamburg: Veröffentlichung von Namen in Urteilen & Providerhaftung

16. März 2010, 10:36:47 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Mit Urteil vom 16.02.2010 – 7 U 88/09 – hat das nach einigem Hin und Her mit dem entschieden, dass keine vorliege, wenn der mittlerweile verstorbene Gravenreuth im Zusammenhang mit der Berichterstattung über von ihm begangenen Straftaten namentlich erwähnt wird, weil diese Taten im Zusammenhang mit seiner Sozialsphäre standen und nicht seine tangierten.

Zur Providerhaftung konnte und musste das daher leider nicht urteilen, so dass die in den Verfahren aufgeworfenen Fragen nicht geklärt wurden.

Interessante Details zu den Hintergründen des Verfahrens teilt Feldmann, der den Strato vertreten hatte, in seinem Feldblog mit.

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