OLG Hamburg: Veröffentlichung von Namen in Urteilen & Providerhaftung
16. März 2010, 10:36:47 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Mit Urteil vom 16.02.2010 – 7 U 88/09 – hat das OLG Hamburg nach einigem Hin und Her mit dem Landgericht Hamburg entschieden, dass keine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliege, wenn der mittlerweile verstorbene Rechtsanwalt Gravenreuth im Zusammenhang mit der Berichterstattung über von ihm begangenen Straftaten namentlich erwähnt wird, weil diese Taten im Zusammenhang mit seiner Sozialsphäre standen und nicht seine Privatsphäre tangierten.
Zur Providerhaftung konnte und musste das OLG Hamburg daher leider nicht urteilen, so dass die in den Verfahren aufgeworfenen Fragen nicht geklärt wurden.
Interessante Details zu den Hintergründen des Verfahrens teilt Rechtsanwalt Feldmann, der den Provider Strato vertreten hatte, in seinem Feldblog mit.
Schlagworte: Anwalt, Berlin, Blog, Erstattung, Haftung, Hamburg, Landgericht, Landgericht Hamburg, Medien, Medienrecht, Namen, OLG Hamburg, Persönlichkeit, Persönlichkeitsrecht, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Presse, Presserecht, Privatsphäre, Provider, Rechtsanwalt, Rechtsverletzung, Richter, Urteil, Urteile, Zivilprozessrecht, Zivilrecht

