Nächster Akt in der Hakenkreuzposse
29. September 2006, 18:31:39 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Ein Kommentar |In Baden-Württemberg geht die Hakenkreuzposse in die nächste Runde. Wie Spiegel Online berichtet, ist ein Verkäufer von Anti-Nazisymbolen in Stuttgart vor dem Landgericht verurteilt worden. In Tübingen hatte das dortige Landgericht zuvor gegenteilig entschieden. Pikant auch: Durchgestrichene Hakenkreuze -wie sie jetzt zur Verurteilung führten- werden nicht nur seit Jahrzehnten von Jugendlichen als Anti-Nazisymbole getragen, sondern waren ebenso auch in der Kampagne “wir sind Deutschland” und von der FIFA anläßlich der Fußball-WM verwendet worden.
Schlagworte: Bürgerrechte, Berlin, Deutschland, Jugendliche, Landgericht, SEWOMA® Spezial, Strafrecht, Urteil, Waren


18. Oktober 2006, 7:19 Uhr
Zur allgemeinen Belustigung ein paar gefallene Zitate:
Im Fall des Fan-Guides wird das durchgestrichene Hakenkreuz “sozial adäquat” verwendet. Es bestehe daher kein Verdacht auf eine strafbare Handlung.
Stuttgart ist nicht Tübingen, wir haben hier eine andere Rechtsauffassung
Ein Hakenkreuz im Verbotszeichen ist nicht eindeutig
Bei dem “Mach mit” Männchen ist nicht klar ersichtlich ob das Hakenkreuz in die Mülltonne geworfen wird oder aus dieser herausgenommen wird
Ein “Normalbürger” würde sich solch einen Button nicht ans Rever heften
“Wir wissen, dass wir die Falschen bestrafen”
SPENDENKONTO:
Hypovereinbank Stuttgart
Ko.: 388 74 10 58
BLZ: 600 202 90
Nix Gut gGmbH i.G.
Zweck: Unterstützer
Anmerkung: Wir nehmen kein Geld aus der Szene an. Die Szene hat es Tag täglich schwer genug sich gegen den Faschismus zur Wehr zu setzen und dafür gibts z.B. die Unterstützer-Shirts…
Für alle Spenden die nicht aus der Szene kommen sagen wir hierschonmal Danke. Das Geld ist gut angelegt!!!