Nachlese zu Easy Abi

17. Juni 2011, 10:53:14 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Ein Kommentar |

Da uns ettliche Anfragen in der Sache erreicht haben, veröffentlichen wir in Abstimmung mit dem betroffenen Mandanten einige in Sachen Easy Abi.

Die erste Entscheidung gegen die Easy Abi und ihre damaligen David H. und Guido K. stammt aus dem Februar 2009 und betrifft Sachverhalte aus dem Dezember 2008, das war im Jahr der Gründung der Easy Abi .

Es ging in diesem Verfahren unter anderem darum, dass Easy Abi von einer Reisegruppe Zahlungen verlangt hatte, ohne zuvor einen sog. Sicherungsschein auszuhändigen. Anders als zum Beispiel die Veranstalter von Abi-Bällen sind die Veranstalter von Pauschalreisen – dazu zählen Abireisen üblicherweise – gesetzlich verpflichtet, die Gelder ihrer Kunden gegen eine des Veranstalters abzusichern. Vorher dürfen Zahlungen auf den Reisepreis weder verlangt noch entgegen genommen werden. Das gilt auch für Reisevermittler, wie Easy Abi einer war.

LG Berlin, Urteil in Sachen 16 O 571/08 vom 24.02.2009

Easy Abi und die damaligen der haben gegen einzelne Punkte der Entscheidung Berufung eingelegt. Diese Berufung wurde später teilweise zurück genommen und im Übrigen durch das durch einstimmigen Beschluß zurück gewiesen. David H. hat das im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangene mit einer sog. Abschlußerklärung als endgültige Regelung anerkannt. Die Easy Abi GmbH hat das teilweise anerkannt, teilweise wurde die vorliegende Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren bestätigt.

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EIN KOMMENTAR

  1. Robert Machts

    Hallo Herr Wolff-Marting,

    ich möchte keine Hehl daraus machen, dass ich Ihren Beiträgen skeptisch gegenüber stehe. Dies hat weniger (eigentlich gar nichts) mit Ihnen oder Ihrer Kanzlei zu tun, sondern vielmehr damit, dass im aktuellen Betrugsfall “Easy-Abi” einer Ihrer (ehemaligen?) Mandanten für meine Verhältnisse fragwürde Beiträge auf Facebook verfasst.

    Aus dem PDF “LG Berlin, Urteil in Sachen 16 O 571/08 vom 24.02.2009″ geht klar hervor, dass Easy-Abi rechtkräftig verurteilt wurde. Allerdings ging es dabei um Wettbewerbsrecht oder?
    Falls ja, welche Rückschlüsse lassen sich aus diesem Urteil zum jetzigen Betrug an den Schulen treffen?

    Das Urteil ist von Anfang 2009. Habe ich es richtig verstanden, dass bei Zuwiederhandlung bis zu 250.000 Euro Strafe fällig werden? Ist Easy-Abi in diesen Punkten wieder “auffällig” geworden?
    Falls nein, würde das nicht bedeuten, dass in der Abi-Saison 2009 und 2010 (zumindest in den genannten Punkten) “alles mit Rechten Dingen” abgelaufen ist?

    Mit freundlichen Grüßen

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