Musikindustrie ./. Raubkopierer
29. März 2004, 12:18:11 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Nachdem die ersten Raubkopierer zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung verurteilt wurden, sind sehr bald die ersten Schauprozesse gegen Raubkopierer vor den Zivilgerichten anhängig. Deutschlands Landgerichte bekommen es mit Schadensersatzklagen der ganz großen Majors zu tun. Durch die vom Bundesverband Phono durch Strafanzeigen in Gang gesetzten Ermittlungen haben die Nebenbeteiligten Akteneinsicht erhalten. So gelangen sie an die Identität der Beschuldigten. Die Betroffenen werden mit Forderungen wegen unerlaubten up- ´n downloads konfrontiert. Wer ein Lied illegal „saugt“, wird vor dem Zivilgericht mindestens mit dem doppelten Ladenpreis rechnen müssen. Das Bereitstellen von urheberrechtlich geschützten Werken wird teurer. Hier wird zusätzlich zu den normalen Lizenzgebühren pro nachgewiesenem upload ein Strafzuschlag abgerechnet. Dagegen sind die Gerichts- und Rechtsverfolgungskosten bei übermäßigen Traffic ohne Weiteres zu vernachlässigen. So kann aus einem Raubkopierer leicht ein Sozialfall werden.
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