Still Got The Blues, aber ohne Gitarre!
4. Dezember 2008, 11:56:00 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Die 21. Zivilkammer des Landgerichts München I hat am 03.11.2008 über den Plagiatsvorwurf in Sachen „Still Got The Blues“ entschieden, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung des Landgericht München I zum acht Jahre dauernden Verfahren, AZ: 21 O 23120/00.
Winter hatte den Musikverlag u.a. auf Auskunft über die erzielten Umsätze mit dem Song “Still Got The Blues” verklagt und nach über acht Jahren endlich Recht bekommen. Winter
“hatte behauptet, das Gitarrensolo in „Still got the Blues“ (1990) sei aus seinem Werk „Nordrach“ (1974) entnommen worden. „Nordrach“ war allerdings seinerzeit nicht auf Tonträger erhältlich, sondern lediglich auf diversen Live-Konzerten und jedenfalls einmal im Radio zu hören gewesen. Der Beklagte hatte dann auch behauptet, „Nordrach“ nicht gekannt zu haben.
Nach Ansicht des Gerichts waren die Übereinstimmungen beider Stücke aber so frappierend, dass von einer Übernahme auszugehen war, zumal das Gericht auch annahm, dass der Beklagte „Nordrach“ gehört haben konnte. Zu klären war auch, ob sich der Beklagte das Stück aus „Nordrach“ über 16 Jahre merken konnte – schließlich gab es keine Tonträger, auf denen man es sich immer wieder anhören hätte können. Der zu dieser Frage gehörte gerichtliche Sachverständige wollte eine solche Gedächtnisleistung eines Musikers nicht ausschließen.
Das Gericht hatte jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Übernahme bewusst erfolgte; allerdings stellt auch eine nur unbewusste Übernahme eine Urheberrechtsverletzung dar. Deshalb verurteilte das Gericht den Beklagten und seine Plattenfirma zur Auskunft und Schadensersatzleistung. Den geltend gemachten Unterlassungsanspruch versagten die Richter dem Kläger hingegen. Er hatte nämlich gleichzeitig beantragt, bei der GEMA als Mitkomponist geführt zu werden. Das – so meinte das Gericht – ginge dann doch nicht zusammen: Einerseits an der Auswertung des Songs partizipieren zu wollen, andererseits aber Aufführung und Verbreitung des Werkes verhindern zu wollen”,
heißt es weiter in der Pressemitteilung des LG München I.
Das Urteil über die erste Stufe der Stufenklage des deutschen Komponisten Jürgen Winter gegen den Musikverlag des irischen Künstlers Gary Moores ist nicht rechtskräftig, beide Parteien werden voraussichtlich Berufung einlegen. Winter wird weiter warten müssen, bis er “seinen” Teil der Erlöse an dem Werk erhält.
Hören Sie selbst, ob Sie das Gitarrensolo wiedererkennen.
Nordrach 1 – Juds Gallery
Nordrach 1 – Juds Gallery (neu eingespielt)
Gary Moore – Still Got The Blues (Live)


