Minister ./. bloggenden Parteifreund; die Urteilsbegründung

20. März 2007, 22:17:36 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 2 Kommentare |

Einige unserer Leser werden den Fall kennen: In das “Wiki” auf der Internetseite mein-parteibuch.de wird von einem Unbekannten ein Photo eines amtierenden Bundesministers und ehemaligen VW-Aufsichtsrates eingestellt, das zeigt, wie er den rechten Finger hebt und mit der Bildunterschrift versehen ist, “ich will auch zu den Nutten, Herr Hartz”. Der so Abgebildete sah darin eine und ließ den Betreiber der Internetseite abmahnen.

Dieser -pikanterweise ein Parteifreund des Ministers- entfernte daraufhin zwar das Photo, weigerte sich jedoch, die der zu begleichen.

Nach “verschärftem Nachdenken” kam das in entgegen der noch in der mündlichen Verhandlung geäußerten “leichten Neigung” in der Bildmontage eine des Ministers zu erblicken, nun zu dem Ergebnis, daß die Abbildung noch als zulässige Satire zu bewerten ist. Der im Sitzungsprotokoll festgehaltene (sic!) “Glaube” des Abgemahnten “an die Gerechtigkeit” hat sich also letztlich ausgezahlt. Die Entscheidung ist fundiert, gut begründet und sicher von für andere Internetpublizisten. Wir dokumentieren Sie daher im Volltext auf unseren Seiten.

TwitterDiggGoogle BuzzTechnorati FavoritesBlogger PostLinkedInDeliciousShare
Schlagworte: , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,

2 KOMMENTARE

  1. Markus Kaemmerer

    Gratulation, ein hervorragend begründetes Urteil, was wieder Mut macht, zu kämpfen. Schade, das in dem ähnlich gelagerten Fall mit dem Media Markt gegen Media-bloed.de es nicht zu einer ähnlich deutlichen Klarstellung gekommen ist.

  2. Christoph Selzer

    Auch wenn ich die Begründung für zutreffend halte, finde ich es natürlich schade, dass sich das LG Hamburg über die Frage der Beobachtungspflichten des Betreibers eines Wiki hinweggemogelt hat.

KOMMENTAR ABGEBEN (KOMMENTARE ALS RSS-FEED)