Militärtribunale in Guantanamo nach US-Recht verfassungswidrig?
31. Januar 2005, 17:13:39 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Spiegel-Online meldet, daß ein US-Bezirksgericht entschieden habe, die Militärtribunale für die in Guantanamo festgehaltenen mutmaßlichen Terroristen verstießen gegen die US-Verfassung.
Anders als in Deutschland kann in den USA jedes Gericht einen Verfassungsverstoß feststellen und damit Maßnahmen der Exekutive und sogar Gesetze -zumindest im Einzelfall- vorläufig stoppen. Will der Staat, in Form einer der ersten beiden Gewalten, an dem Gesetz oder der strittigen Maßnahme festhalten, ist er gezwungen, die nächsthöhere Instanz anzurufen. In der Regel erst am Ende des Instanzenzuges entscheidet ggf. der Supreme Court. Ungleichheiten in der Rechtsauslegung werden dabei in Kauf genommen.
Die Notwendigkeit für diese -aus europäischer Sicht unverständliche- Regelung ergibt sich aus der traditionellen Gerichtsverfassung der USA.
Der Supreme Court ist nämlich nicht nur mit dem deutschen Verfassungsgericht vergleichbar, sondern entscheidet auch abschließend in allen Bundesstraf- und Bundeszivilsachen, was der Funktion unseres BGH entspricht. Da es einen eigenen Verwaltungsrechtsweg nicht gibt, ist zusätzlich noch die Funktion unseres Bundesverwaltungsgerichtes mitumfaßt. Dafür hat der Supreme Court nur neun Richter in einer einzigen Kammer. Allein unser Verfassungsgericht ist mit sechzehn Richtern in zwei Kammern für das viel kleinere Deutschland bereits überfordert. Nur dadurch, daß unteren Gerichten weitreichende Kompetenzen zugewiesen sind, ist unter diesen Bedingungen ein effektiver Rechtschutz für den Bürger möglich.


