MIETNOMADEN
5. Januar 2007, 14:47:56 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 2 Kommentare |Unter Mietnomaden versteht man Menschen oder auch Firmen, die einen Mietvertrag eingehen und nicht in der Lage sind oder bereits bei Vertragsschluss beabsichtigen, keine Miete zu zahlen. Dass ein solches Verhalten möglicher strafbar und eine fristlose Kündigung berechtigt schnell berechtigt ist, ist klar. Allerdings ziehen die Mietnomaden in der Regel erst dann weiter, nachdem ein Räumungstitel erwirkt und sämtliche Räumungsschutzanträge ausgeschöpft wurden. Das kann mitunter Jahre dauern.
Franz Recker, handelnd unter Haus- und Wohnungsmanagement, verspricht schnelle Hilfe. Die Idee erinnert an Russisch-Inkasso. Ein Blick in die AGB:
“Wenn keine gesonderte individuelle Vereinbarung über die Fälligkeit der Zahlung getroffen wurde, gilt Barzahlung/Banküberweisung, vor Vertragserfüllung unsererseits. Der Vertragspartner hat die vereinbarte Vergütung auch für den Fall zu bezahlen, daß unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten Provisionsanspruch.”
Dr. Helena C., vermutlich selbst Rechtsanwältin empfiehlt:
“Als meine Mandantin von Ihrem Unternehmen erzählte, war ich zunächst sehr skeptisch. Nun muß ich allerdings zugeben, dass Sie uns viel Zeit und Geld gespart haben. Ich werde zukünftig bei ähnlich gelagerten Fällen auf Ihre Mitarbeit zurück greifen.”
Oder vielleicht doch lieber zum Anwalt?



6. Januar 2007, 9:23 Uhr
… zum Anwalt?
Ich habe den Eindruck, das Entmietungs-Team könnte irgendwann mal einen Verteidiger brauchen.
20. Dezember 2007, 15:33 Uhr
Geld wurde gerne entgegengenommen, Leistung wurde nicht erbracht, Herr Recker ist seit Monaten telefonisch nicht zu erreichen. So stelle ich mir einen zuverlässigen Geschäftspartner vor.