Michael Jackson Abmahnungen
18. August 2009, 11:43:29 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Noch sind die genauen Todesumstände von Michael Jackson unklar. Schon flattern die ersten Abmahnungen ins Haus wegen des Verkaufs von nicht autorisierten Fanartikeln.
T-Shirts mit dem Namen Michael Jackson oder King of Pop zu bedrucken und zu verkaufen, kann schnell ein teurer Spaß werden, da diese Namen in Deutschland markenrechtlich geschützt sind. Auch das postmortale Persönlichkeitsrecht, das Michael Jacksons Erben wahrnehmen, sollte beachtet werden.
Trittbrettfahrer, die unmittelbar nach der Nachricht von Michaels Jacksons Tod Michael Jackson-Marken angemeldet haben, sind zahlreich, was ein Blick in das Register beim Deutschen Patent- und Markenamt verdeutlicht.
So schnell, wie die Marken angemeldet wurden, werden diese auch wieder aus dem Register verschwinden, was idR. kein billiger Spaß gewesen sein dürfte. Begründet die Anmeldung einer Marke doch meist die Erstbegehungsgefahr eines Markenverstoßes.
Schlagworte: Abmahnung, Berlin, Content, Deutschland, Marke, Marken, Markenamt, Markenrecht, Markenrecht, Namen, Patent, Persönlichkeit, Persönlichkeitsrecht, Register, Upload, Verkauf, Verstoß, Wettbewerbsrecht

