MEINUNGSSCHREIHEIT

31. August 2006, 13:10:44 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Gleichartige Meldungen über Striplokale bzw. Nachtclubs geistern durch das Web. German American Law Journal (GALJ) berichtet, dass die Fantasy Ranch, ein Striplokal in Arlington, Virginia erfolglos gegen die no-touching-rule, wonach jeglicher körperlicher Kontakt zwischen Angestellten und Kunden in öffentlichen Lokalen verboten ist, vorgegangen ist. Fantasy Ranch pochte auf das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Meinungs- und Ausdrucksfreiheit. Das Berufungsgericht war jedoch der Auffassung, dass es bei einem sexuell orientierten Betrieb um den Schutz von Eigeninteressen gehe, nicht aber um die Unterdrückung von Meinungs- oder Ausdrucksfreiheit gehe.

Hier, hier , da und dort wird über eine Prostituierte berichtet, die wegen jugendgefährdender Prostitution einen Strafbefehl erhalten hat.

Wird sie sich vor Gericht auch auf Grundrechte berufen:

Meinungsschreiheit ?

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