Mayday Mayday – Markenrechtsverletzung
27. Juni 2006, 10:47:16 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Ein Kommentar |“Mayday!” darf nicht jeder rufen. Als Demonstrationsmotto darf man den englischen Hilferuf erst recht nicht verwenden. Das meint zumindest Rolf R. Hirche, Anwalt des Plattenlabels “Low-Spirit Recordings”. Der Verlag sieht durch die diesjährige Berliner Mayday-Parade am 1. Mai seine Markenrechte verletzt, weil das Wort “Mayday” bereits seit Oktober 1992 geschützt sei. Unter dem Namen “Mayday” richtet das Techno-Label seit 15 Jahren Großveranstaltungen aus,
berichtet die TAZ. Es geht um diese Wort-/Bildmarke der Low Spirit Recordings GmbH aus Berlin:
Auf den Ausgang des Rechtsstreits sind wir sehr gespannt. Sicher ist, dass das Wort “MAYDAY” originär keine besondere Kennzeichnungskraft hat. Andererseits hat Low Spirit eine Menge Geld in die Bewerbung ihres Kennzeichnens gesteckt, so dass die ursprüngliche Kennzeichnungskraft zugenommen haben könnte.
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2. Juli 2006, 22:53 Uhr
[...] Das Berlinblawg berichtet über das markenrechtliche Problem der Berliner Mayday-Parade. [...]