Markenregistrierungspflicht als Wettbewerbsverstoß
10. Februar 2010, 11:59:06 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat mit Urteilen vom 03.06.08 – I-20 U 207/07, 20 U 207/07 – entschieden, dass Elektrogerätedistributoren, die nicht alle Marken iSd. Elektrogesetzes registrieren keine Wettbewerbsrechtsverletzung begehen, soweit sie als Hersteller bei einer anerkannten Stelle, z.B. der Stiftung EAR, registriert sind. Dazu heißt es in den Entscheidungsgründen des OLG Düsseldorf:
Schlagworte: Berlin, Elektro, ElektroG, Gewerblicher Rechtsschutz, Mangel, Marke, Marken, Markt, Oberlandesgericht, OLG Düsseldorf, Produkt, Rechtsverletzung, Urteil, Urteile, Verstoß, Vertriebsverbot, Wettbewerb, Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsrecht“Die Verletzung der Markenregistrierungspflicht löst aber ein solches produktbezogenes Vertriebsverbot nicht aus. Sie führt in der Sache nicht zu erheblichen Wettbewerbsvorteilen des rechtsbrüchigen Unternehmens. Der Rechtsverstoß ist mangels hinreichenden Marktbezugs nicht wettbewerbsrechtlich relevant”


