Markenrechtsverletzung durch Google-AdWords und Meta-Tags
16. Januar 2009, 14:27:37 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 2 Kommentare |Der Bundesgerichtshof (BGH) informiert in einer aktuellen Pressemitteilung, dass er am 22. Januar 2009 in drei Sachen (I ZR 125/07, I ZR 125/07 und I ZR 125/07 ) seine mit Spannung erwartete Entscheidungen zur Frage der Verwendung fremder Marken durch Wettbewerber als Schlagworte (keywords) in der Werbung bei Google AdWords verkündet. In der Pressemitteilung des BGH heißt es zum Verfahren vor dem OLG Braunschweig:
“Beide Parteien vertreiben Erotikartikel. Die Klägerin ist Inhaberin der Wortmarke “bananabay”. Die Beklagte schaltete bei der Internet-Suchmaschine Google Werbeanzeigen für ihr Unternehmen. Dabei verwendete sie die für die Klägerin eingetragene Marke als so genanntes Adword. Wenn der Nutzer der Suchmaschine einen Suchbegriff eingibt, der mit einem von einem Anzeigenkunden angegebenen Adword übereinstimmt, erscheinen rechts neben der Trefferliste in einem mit “Anzeigen” überschriebenen gesonderten Bereich die Werbeanzeigen derjenigen Kunden, die das Adword bei Google angemeldet haben. Die Klägerin sieht in dem Vorgehen der Beklagten eine Verletzung ihrer Marke. Sie begehrt Unterlassung und Schadensersatz.
Das Berufungsgericht hat eine Verletzung der Marke der Klägerin bejaht. Durch ihre Nutzung als Adword locke die Beklagte Interessenten auf ihre Homepage und zu ihrem Angebot. Es bestehe auch die Gefahr, dass Internetnutzer das Angebot der Beklagten mit dem der Klägerin verwechselten. Diese Gefahr werde nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Werbung der Beklagten nicht in der Trefferliste, sondern gesondert unter der Rubrik “Anzeigen” erscheine.”
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hatte am 9. August 2007 – AZ: 2 U 23/07 – eine Kennzeichenverletzung angenommen. Dass die Nutzung fremder Kennzeichen bei Google AdWords eine Kennzeichenrechtsverletzung ist, entschied auch das OLG Braunschweig am 12. Juli 2007 – AZ: 2 U 24/07. Das OLG Düsseldorf dagegen lehnte mit Urteil vom 23. Januar 2007 – AZ: I-20 U 79/06 – eine Kennzeichenrechtsverletzung ab.
Wir werden bei BERLIN BLAWG über den Ausgang der Verfahren berichten. Ich rate mal, dass der BGH den Kennzeichenschutz stärken wird, indem er in dem Verfahren I ZR 125/07 eine Kennzeichenrechtsverletzung der Wortmarke bananabay® bejahen wird. In den anderen beiden Verfahren würde ich eine Verletzung von Kennzeichen ablehnen, wenn ich Richter am BGH wäre.
Lesen Sie dazu die Schlussanträge des Generalanwalts am EuGH.
Schlagworte: Adwords, Anwalt, Berlin, BGH, Bundesgerichtshof, EuGH, Google, Homepage, Interesse, Internet, Internetrecht, Kennzeichen, Kennzeichenrecht, Kennzeichenrechtsverletzung, Keyword, Liste, Marke, Marken, Markenrecht, Markenrecht, Markenrechtsverletzung, Oberlandesgericht, OLG Düsseldorf, Presse, Rechtsprechung, Rechtsverletzung, Richter, Schaden, Schadensersatz, Suchmaschine, Trefferliste, Unterlassung, Urteil, Werbeanzeige, Werbung, Wettbewerb, Wettbewerbsrecht, Wortmarke, Zeichen


22. Januar 2009, 13:26 Uhr
[...] ich habe mich also etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt, als ich voraussagte, dass der BGH die Markenrechtsverletzung der Wortmarke bananabay® bejahen [...]
31. Januar 2009, 17:22 Uhr
Neue Urteile Adwords betreffend…
Der Bundesgerichtshof urteilte über die Zulässigkeit und Verwendung von Markenbezeichnungen / Begriffen in der AdWord-Werbung bei Google. 2 von 3 Fällen wurden entschieden.
……