Ungewöhnliche Straftäter: Verstoß gegen das Markengesetz

25. Januar 2010, 11:27:41 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 6 Kommentare |

In einer Markensache vertraten wir einen Mandanten, dem von einem namhaften Markenhersteller ein gegen das vorgeworfen wurde. Das Verfahren ist abgeschlossen. Nun meldet sich die mit einer Anklageschrift. Ich wunderte mich zunächst noch, warum die ohne Umschweife Anklage gegen unseren Mandanten erhoben hat.

Eine Akteneinsicht sollte für Klarheit sorgen. Heute erhielten wir die Akten. Ein kurzer Blick auf das Vorstrafenregister brachte Licht ins Dunkle und förderte eine interessante kriminelle Karriere zu Tage. Das Vorstrafenregister enthielt fünf Voreintragungen:

  1. gegen das
  2. Verstoß gegen das Waffengesetz
  3. Verstoß gegen das Markengesetz
  4. Verstoß gegen das Waffengesetz
  5. Verstoß gegen das Markengesetz

Stringent.

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6 KOMMENTARE

  1. RA Pauleit

    Eigentlich wäre doch jetzt ein Verstoß gegen das Waffengesetz an der Reihe, oder?

  2. Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

    Vielleicht wird es diesmal eine Kombination: ein Verstoß gegen das Markengesetz in Tateinheit mit dem unerlaubten Führen einer Waffe?

  3. Falbala146

    DEN Mandanten sollten Sie sich erhalten. Der kommt immer wieder.

  4. Stefan

    Vielleicht hat er einfach Smith&Wesson Colts gefälscht…

  5. marko

    @Stefan: Höchstens S & W Revolver. Denn Colt ist eine eigene Marke …

  6. Strafbare Markenrechtsverletzung nach § 143 MarkenG | SEWOMA® BERLIN BLAWG

    [...] der Verletzte dem Verletzer entgegen halten kann; besonders dann, wenn wie im vorliegenden Fall der Verletzer einschlägig vorbestraft ist. Denn dann kann eine geringfügige Markenrechtsverletzung sogar eine Freiheitsstrafe nach sich [...]

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