Ungewöhnliche Straftäter: Verstoß gegen das Markengesetz
25. Januar 2010, 11:27:41 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 6 Kommentare |In einer Markensache vertraten wir einen Mandanten, dem von einem namhaften Markenhersteller ein Verstoß gegen das Markengesetz vorgeworfen wurde. Das Verfahren ist abgeschlossen. Nun meldet sich die Staatsanwaltschaft Berlin mit einer Anklageschrift. Ich wunderte mich zunächst noch, warum die Staatsanwaltschaft ohne Umschweife Anklage gegen unseren Mandanten erhoben hat.
Eine Akteneinsicht sollte für Klarheit sorgen. Heute erhielten wir die Akten. Ein kurzer Blick auf das Vorstrafenregister brachte Licht ins Dunkle und förderte eine interessante kriminelle Karriere zu Tage. Das Vorstrafenregister enthielt fünf Voreintragungen:
- Verstoß gegen das Markengesetz
- Verstoß gegen das Waffengesetz
- Verstoß gegen das Markengesetz
- Verstoß gegen das Waffengesetz
- Verstoß gegen das Markengesetz
Stringent.
Schlagworte: Anwalt, Berlin, Eintragung, Gewerblicher Rechtsschutz, Marke, Marken, MarkenG, Markengesetz, Markenrecht, Register, Staatsanwaltschaft, Strafe, Strafrecht, Strafrecht, Verstoß


25. Januar 2010, 12:26 Uhr
Eigentlich wäre doch jetzt ein Verstoß gegen das Waffengesetz an der Reihe, oder?
25. Januar 2010, 12:29 Uhr
Vielleicht wird es diesmal eine Kombination: ein Verstoß gegen das Markengesetz in Tateinheit mit dem unerlaubten Führen einer Waffe?
25. Januar 2010, 12:31 Uhr
DEN Mandanten sollten Sie sich erhalten. Der kommt immer wieder.
25. Januar 2010, 12:43 Uhr
Vielleicht hat er einfach Smith&Wesson Colts gefälscht…
25. Januar 2010, 17:04 Uhr
@Stefan: Höchstens S & W Revolver. Denn Colt ist eine eigene Marke …
20. Mai 2010, 13:12 Uhr
[...] der Verletzte dem Verletzer entgegen halten kann; besonders dann, wenn wie im vorliegenden Fall der Verletzer einschlägig vorbestraft ist. Denn dann kann eine geringfügige Markenrechtsverletzung sogar eine Freiheitsstrafe nach sich [...]