Fusionskontrolle bei Übertragungen von Marken

15. März 2010, 09:24:24 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 3 Kommentare |

Im Kartellblog von Johannes Zöttl (“was der Experte für als leichte Kost bezeichnet, ist für andere Juristen schwer verdaulich”) bin ich auf einen interessanten Beitrag aufmerksam geworden, der sich mit der Frage beschäftigt, wann die Übertragung bzw. Lizenzierung von , Domains und anderen gewerblichen Schutzrechten der europäischen Fusionskontrolle (FKVO) bzw. der deutschen Fusionskontrolle () unterliegen kann.

Die „KONSOLIDIERTE MITTEILUNG DER KOMMISSION ZU ZUSTÄNDIGKEITSFRAGEN” gemäß der (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen enthält dazu umfangreiche Ausführungen.

“Die Übertragung von Lizenzen für , Patente oder Urheberrechte ohne zusätzliche Vermögenswerte kann diese Kriterien … nur erfüllen, wenn es sich um Exklusivlizenzen zumindest für ein bestimmtes Gebiet handelt und mit der Übertragung der Lizenzen eine Übertragung generierender Tätigkeiten einhergeht. Bei anderen Lizenzen ist auszuschließen, dass sie für sich genommen einen Geschäftsbereich bilden, dem ein Marktumsatz zugerechnet werden kann.”

Aktuell ging es um die des Quelle-Konzerns. Ausweislich der Pressemitteilung auf Europa.de hat die Europäische Kommission es dem Konzern Otto gestattet, bestimmte Marken, wie z.B. die Quelle, Anwartschaften aus Markenanmeldungen und Internetdomains sowie die die Quelle-Kundendatenbank für zu nutzen. Die Erlaubnis steht unter den Bedingungen, dass bestimmte Marken, z.B. Webschatz und Universum veräußert werden und dass einem anderen Marktteilnehmer das Recht eingeräumt wird, die Kundendatenbank von Quelle zu denselben Bedingungen zu nutzen wie Otto.

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3 KOMMENTARE

  1. Kartellblog.

    Sorry für die Sache mit der “leichten Kost”. Ich werde immer mal wieder darauf angesprochen, warum ich den Kartellblog. nicht “technischer” mache. Aber für meine Begriffe ist er technisch genug. Umgekehrt helfe ich Verdauungsbeschwerden immer gerne ab.

  2. Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

    Ich esse gern regelmäßig Schwarzbrot wie ich auch regelmäßig Ihren Blog lese. Man muss sich halt die Zeit zum kauen und verdauen nehmen. Es lohnt sich ja auch…

  3. Kartellblog.

    Besten Dank. Falls Ihnen ein Krümel im Hals stecken bleibt, bitte ich um rechtzeitige Nachricht. Ich möchte nicht für gesundheitliche Schäden des Autors des immer lesenswerten Berlin Blawgs verantwortlich sein.

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