Lisa Loch ./. Stefan Raab u.a.
5. Februar 2004, 11:15:39 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Die gestrige Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm stärkt einmal mehr die Persönlichkeitsrechte derjenigen, die als nicht „prominent“ gelten. Die mittlerweile volljährige Schülerin hat vom OLG in zweiter Instanz 70.000 € Schmerzensgeld zugesprochen bekommen, weil Raab in TV-Total die Schülerin über einen längeren Zeitraum wegen ihres zweideutigen Nachnamens wiederholt, teilweise massiv beleidigt hatte. Die Schülerin sagte vor Gericht, die Hänseleien seien nach TV-Total Sendungen unerträglich gewesen. Das OLG Hamm scheint zu einem beliebten Gericht in Sachen „hohes“ Schmerzensgeld wegen Verletzungen allgemeiner Persönlichkeitsrechte zu werden.
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