Linksetzen erlaubt
25. April 2006, 12:24:38 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 2 Kommentare |Eigentlich hatte der BGH es mit der “paperboy”-Entscheidung ja bereits klar gestellt: Wer eine öffentliche Seite im Internet betreibt, muß auch damit leben, von anderen Webseitenbetreibern verlinkt zu werden. Trotzdem wollte ein Hompageinhaber dies dem Betreiber der Seite Mein Parteibuch mit einer Klage untersagen lassen. Diese Klage hatte allerdings schon wegen des zunächst unzulässigen Antrags für einige Heiterkeit unter Juristen gesorgt. Außerdem wollte der Kläger dem Beklagten die Nennung seines Namens untersagen lassen, obwohl er sich unter diesem Namen in aller Öffentlichkeit über die Internetseite des Beklagten lustig gemacht hatte.
Nun hat die Pressekammer des LG Berlin entschieden und dies in Rekordzeit: nach der mündlichen Verhandlung vom vergangenen Donnerstag, liegt uns heute das Urteil (AZ: 27 O 925/05, PDF) vor. Damit wird nicht nur die Linie des BGH in Sachen Linksetzung bestätigt, sondern auch die langjährige Spruchpraxis verschiedener Gerichte zur Nennung von Namen in der Öffentlichkeit: Diese ist zulässig, wenn der Namensträger sich -wie hier- selbst in den öffentlichen Meinungskampf begeben hat.
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12. Oktober 2007, 18:17 Uhr
[...] Rechtlich ist die Sache eindeutig: Bereits der BGH hat im “Paperball-Urteil” entschieden, dass wer im Internet namentlich veröffentlicht, auch damit rechnen müsse, verlinkt zu werden. In einem weiteren Urteil hat die Pressekammer des Landgerichtes Berlin entschieden, dass eine Verlinkung von öffentlichen Beitrag rechtlich einwandfrei ist (AZ: 27 O 925/05). Download als PDF-Dokument bei Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting (Beitrag von April 2006). [...]
12. Oktober 2007, 18:19 Uhr
[...] Rechtlich ist die Sache eindeutig: Bereits der BGH hat im “Paperball-Urteil” entschieden, dass wer im Internet namentlich veröffentlicht, auch damit rechnen müsse, verlinkt zu werden. In einem weiteren Urteil hat die Pressekammer des Landgerichtes Berlin entschieden, dass eine Verlinkung von öffentlichen Beitrag rechtlich einwandfrei ist (AZ: 27 O 925/05). Download als PDF-Dokument bei Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting (Beitrag von April 2006). [...]