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	<title>Kommentare zu: LG Berlin: Online = Chat ?</title>
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	<description>SEWOMA® &#124; BERLIN BLAWG &#124; MARKEN + VERTRÄGE &#124; Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz, Internet- und IT-Recht, Recht der Neuen Medien und Presserecht</description>
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		<title>Von: Das Versicherungs Blog</title>
		<link>http://www.sewoma.de/berlinblawg/lg-berlin-online-chat/comment-page-1/#comment-256</link>
		<dc:creator>Das Versicherungs Blog</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Dec 2005 21:07:20 +0000</pubDate>
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		<description>Ein freundliches Hallo in die Runde. 

Die Story ist eigentlich aus anderen Gründen durchaus interessant. 

Die Definition &quot;Was muss ein Vergleich im Bereich der privaten Krankenversicherungen beinhalten, dass man es als Vergleich bezeichnen darf?&quot; ist nicht geklärt. 

Ich spreche mit der Erfahrung von über 13 Jahren im Segment der privaten Krankenversicherung. 

Es ist unmöglich, anhand von wenigen persönlichen Angaben einen kundenorientierten und bedarfsgerechten Vergleich zu erstellen.  

Die Vergleichsprogramme, egal aus welcher Feder sie auch stammen mögen, generieren die billigste Lösung, leider aber nicht die für den Kunden günstigste Lösung. Die Fragen nach dem persönlichen Umfeld und Präferenzen bleiben auch im Vergleichsprogramm der Ino24 vollständig aussen vor. 

Vor allem begibt sich der Online-Makler Ino24 meiner Meinung nach in den Bereich der Beratungshaftung als Versicherungsmakler. Denn diese billigen &quot;Geiz-ist-Geil&quot;-Lösungen beinhalten zumeist Stolperfallen für den Versicherungsnehmer, welche sich in den Tiefen der Versicherungsbedingen und Tarifbestimmungen der einzelnen Gesellschaften verbergen.  

Und vor allem was ist &#039;online&#039;? Ich selbst vertrete die Meinung, dass &#039;online&#039; hauptsächlich das Medium Internet bezeichnet und eben nicht wie das LG Berlin festgelegt hat, den Life-Chat etc. .

Amüsant an der Geschichte ist ja vor allem: Wenn man nun die Seiten der Klägerin Ino24 etwas genauer betrachtet, so kann auch auf deren Seiten eben nicht, wie das Gericht fordert, direkt ein Ergebnis sehen, sondern bekommt wie bei der Beklagten eine Mail. 

In diesem Sinne:-) Viele Grüße nach Berlin

Hellmuth Hofer</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ein freundliches Hallo in die Runde. </p>
<p>Die Story ist eigentlich aus anderen Gründen durchaus interessant. </p>
<p>Die Definition &#8220;Was muss ein Vergleich im Bereich der privaten Krankenversicherungen beinhalten, dass man es als Vergleich bezeichnen darf?&#8221; ist nicht geklärt. </p>
<p>Ich spreche mit der Erfahrung von über 13 Jahren im Segment der privaten Krankenversicherung. </p>
<p>Es ist unmöglich, anhand von wenigen persönlichen Angaben einen kundenorientierten und bedarfsgerechten Vergleich zu erstellen.  </p>
<p>Die Vergleichsprogramme, egal aus welcher Feder sie auch stammen mögen, generieren die billigste Lösung, leider aber nicht die für den Kunden günstigste Lösung. Die Fragen nach dem persönlichen Umfeld und Präferenzen bleiben auch im Vergleichsprogramm der Ino24 vollständig aussen vor. </p>
<p>Vor allem begibt sich der Online-Makler Ino24 meiner Meinung nach in den Bereich der Beratungshaftung als Versicherungsmakler. Denn diese billigen &#8220;Geiz-ist-Geil&#8221;-Lösungen beinhalten zumeist Stolperfallen für den Versicherungsnehmer, welche sich in den Tiefen der Versicherungsbedingen und Tarifbestimmungen der einzelnen Gesellschaften verbergen.  </p>
<p>Und vor allem was ist &#8216;online&#8217;? Ich selbst vertrete die Meinung, dass &#8216;online&#8217; hauptsächlich das Medium Internet bezeichnet und eben nicht wie das LG Berlin festgelegt hat, den Life-Chat etc. .</p>
<p>Amüsant an der Geschichte ist ja vor allem: Wenn man nun die Seiten der Klägerin Ino24 etwas genauer betrachtet, so kann auch auf deren Seiten eben nicht, wie das Gericht fordert, direkt ein Ergebnis sehen, sondern bekommt wie bei der Beklagten eine Mail. </p>
<p>In diesem Sinne:-) Viele Grüße nach Berlin</p>
<p>Hellmuth Hofer</p>
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	<item>
		<title>Von: dpms</title>
		<link>http://www.sewoma.de/berlinblawg/lg-berlin-online-chat/comment-page-1/#comment-252</link>
		<dc:creator>dpms</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Dec 2005 09:29:08 +0000</pubDate>
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		<description>@ Anonymous: Ehrlich gesagt, finde ich die insbesondere die Kammer 15 beim LG Berlin ziemlich GERECHT.

Lieber Kollege Kochinke, 

interessant, dass Sie tatsächlich unter Online einen Chat verstehen. Ihr Beispiel der Aufsichtsratversammlung finde ich gut gewählt. Aber wenn der Begriff Online seit vielen Jahren nicht nur als Synonym für Chat verwendet wird, dann kann man nicht Jahre später ankommen und solch eine strenge Auslegung vertreten. Blödes Beispiel: Ein Buch aufschlagen bedeutete früher, dass mit der Hand auf das Buch schlagend das Scharnier geöffnet wurde. Heute schlagen wir jeden Tag unsere Bücher auf, ohne dass jemand auf den Buchrücken schlägt.

Andererseits wird dieser Fall, sollte das Urteil denn rechtskräftig werden, für viel Arbeit bei den Anwälten in Deutschland sorgen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Anonymous: Ehrlich gesagt, finde ich die insbesondere die Kammer 15 beim LG Berlin ziemlich GERECHT.</p>
<p>Lieber Kollege Kochinke, </p>
<p>interessant, dass Sie tatsächlich unter Online einen Chat verstehen. Ihr Beispiel der Aufsichtsratversammlung finde ich gut gewählt. Aber wenn der Begriff Online seit vielen Jahren nicht nur als Synonym für Chat verwendet wird, dann kann man nicht Jahre später ankommen und solch eine strenge Auslegung vertreten. Blödes Beispiel: Ein Buch aufschlagen bedeutete früher, dass mit der Hand auf das Buch schlagend das Scharnier geöffnet wurde. Heute schlagen wir jeden Tag unsere Bücher auf, ohne dass jemand auf den Buchrücken schlägt.</p>
<p>Andererseits wird dieser Fall, sollte das Urteil denn rechtskräftig werden, für viel Arbeit bei den Anwälten in Deutschland sorgen.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: ck</title>
		<link>http://www.sewoma.de/berlinblawg/lg-berlin-online-chat/comment-page-1/#comment-246</link>
		<dc:creator>ck</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 03 Dec 2005 01:27:58 +0000</pubDate>
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		<description>Bei einer Online-Beratung erwarte ich eine chataehnliche fortgesetzte zweiseitige Kommunikation schrfitlicher oder verbaler Natur.  Bei einer Online-Aufsichtsratsversammlung dasselbe.  So etwas ist ja seit spaetestens 1990 jedermann zugaenglich und wird allgemein entsprechend verstanden.

Ich wuerde mich schon getaeuscht fuehlen, wenn man Online lediglich eine Frage stellen kann und irgendwann spaeter eine Antwort erhaelt, aber das als Online-Angebot mit Zweiseitigkeitscharakter darstellt.

Mich stoert an dem Urteil aus Berlin lediglich der Begriff &quot;ohne Zeitverzoegerung&quot;, wenn damit nicht einmal eine gebuehrliche Zeit zum Denken, Nachschlagen oder auch Einloggen gestattet waere. Ansonsten halte es fuer der technischen Natur der Sache und der Erwartung aus dem Verbraucherhorizont gesehen angemessen.  Die Tatsache, dass sich taeuschende Werbung bei Anbietern durchgesetzt hat, darf nicht als Massstab genommen werden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Bei einer Online-Beratung erwarte ich eine chataehnliche fortgesetzte zweiseitige Kommunikation schrfitlicher oder verbaler Natur.  Bei einer Online-Aufsichtsratsversammlung dasselbe.  So etwas ist ja seit spaetestens 1990 jedermann zugaenglich und wird allgemein entsprechend verstanden.</p>
<p>Ich wuerde mich schon getaeuscht fuehlen, wenn man Online lediglich eine Frage stellen kann und irgendwann spaeter eine Antwort erhaelt, aber das als Online-Angebot mit Zweiseitigkeitscharakter darstellt.</p>
<p>Mich stoert an dem Urteil aus Berlin lediglich der Begriff &#8220;ohne Zeitverzoegerung&#8221;, wenn damit nicht einmal eine gebuehrliche Zeit zum Denken, Nachschlagen oder auch Einloggen gestattet waere. Ansonsten halte es fuer der technischen Natur der Sache und der Erwartung aus dem Verbraucherhorizont gesehen angemessen.  Die Tatsache, dass sich taeuschende Werbung bei Anbietern durchgesetzt hat, darf nicht als Massstab genommen werden.</p>
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		<title>Von: Anonymous</title>
		<link>http://www.sewoma.de/berlinblawg/lg-berlin-online-chat/comment-page-1/#comment-245</link>
		<dc:creator>Anonymous</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Dec 2005 12:31:03 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://sewoma.de/berlinblawg/2005/12/02/sevriens/lg-berlin-online-chat/#comment-245</guid>
		<description>Tja, die ZK 15 und 16 vom LG Berlin sind schon bissl seltsam, wenn&#039;s Online geht. Die scheinen von GBI (großes böses Internet) auszugehen...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Tja, die ZK 15 und 16 vom LG Berlin sind schon bissl seltsam, wenn&#8217;s Online geht. Die scheinen von GBI (großes böses Internet) auszugehen&#8230;</p>
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