LG Berlin: eBay Privatverkäufer, wenn Sammlung aufgelöst wird?
30. November 2009, 11:57:02 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Das Landgericht (LG) Berlin hatte einen der typischen eBay-Fälle mit Bezug zum Wettbewerbsrecht zu entscheiden. Es ging einzig und allein um die Frage, ob der Antragsgegner verpflichtet war, seine Angebote mit Impressum und einer Widerrufsbelehrung zu versehen.
Mit Urteil vom 29.10.2009 -16 0 215/09 – hat das LG Berlin entschieden, dass 230 Bewertungen eindeutig den Schluss auf eine unternehmerische Tätigkeiten zulassen.
Der Antragsgegner meinte, er sei kein Unternehmer und betreibe seinen eBay-Account nicht geschäftsmäßig. Zwar habe er 230 Teile innerhalb von fünf Monaten angeboten, aber seine Tätigkeit sei nicht auf Dauer angelegt gewesen.
Dieses Argument konterten wir für die Antragstellerin mit dem Hinweis, dass der Antragsgegner in den letzten sieben Jahren bereits 1.500 Bewertungen als Verkäufer erhalten hatte. Das LG Berlin folgte unserer Auffassung und gab unserer Mandantin Recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wir halten weitere Informationen zu Scheinprivaten bzw. verdeckten Unternehmern auf der Internethandelsplattform eBay vor.
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