Let’s do The Time-Warp Again

21. März 2007, 18:19:40 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 2 Kommentare |

Eine Vorladung der Polizei in Hamburg, in der ein Termin angegeben wird, der zeitlich vor dem Versanddatum des Briefes liegt.

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2 KOMMENTARE

  1. Kasia

    In Zeiten zunehmender Elektronisierung der Aktenführung, eben auch bei den Strafverfoolgungsbehörden, einhergehend mit der Etablierung elektronisch auszufüllender Vordrucke mag so etwas anekdotenhaft erscheinen.

    Bei genauerer Betrachtung des Ziels der Vereinfachung der Tätigkeiten von “Datentypisten im Kriminaldienst” (eine Berliner Bezeichnung von Kripobeamten nach Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung) stimmen solche Fehler eher traurig.

    Programmierer solcher Software sollten sich an die Roots von Programmiertechniken (Plausibilitätsprüfungen !!!!! hier: “Das Datum liegt in der Vergangenheit”) erinnern. Schon wäre so etwas wie hier, nebst anderen auftretenden “Unstimmigkeiten” vermeidbar.

  2. Anna Nym

    Und ohnehin nur die Polizei, die da vorlädt.

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