In Zeiten zunehmender Elektronisierung der Aktenführung, eben auch bei den Strafverfoolgungsbehörden, einhergehend mit der Etablierung elektronisch auszufüllender Vordrucke mag so etwas anekdotenhaft erscheinen.
Bei genauerer Betrachtung des Ziels der Vereinfachung der Tätigkeiten von “Datentypisten im Kriminaldienst” (eine Berliner Bezeichnung von Kripobeamten nach Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung) stimmen solche Fehler eher traurig.
Programmierer solcher Software sollten sich an die Roots von Programmiertechniken (Plausibilitätsprüfungen !!!!! hier: “Das Datum liegt in der Vergangenheit”) erinnern. Schon wäre so etwas wie hier, nebst anderen auftretenden “Unstimmigkeiten” vermeidbar.
22. März 2007, 10:58 Uhr
In Zeiten zunehmender Elektronisierung der Aktenführung, eben auch bei den Strafverfoolgungsbehörden, einhergehend mit der Etablierung elektronisch auszufüllender Vordrucke mag so etwas anekdotenhaft erscheinen.
Bei genauerer Betrachtung des Ziels der Vereinfachung der Tätigkeiten von “Datentypisten im Kriminaldienst” (eine Berliner Bezeichnung von Kripobeamten nach Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung) stimmen solche Fehler eher traurig.
Programmierer solcher Software sollten sich an die Roots von Programmiertechniken (Plausibilitätsprüfungen !!!!! hier: “Das Datum liegt in der Vergangenheit”) erinnern. Schon wäre so etwas wie hier, nebst anderen auftretenden “Unstimmigkeiten” vermeidbar.
16. April 2007, 16:29 Uhr
Und ohnehin nur die Polizei, die da vorlädt.