LBR ungeschickt
4. September 2008, 17:50:09 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 6 Kommentare |Dieser Beitrag ist ein Querkommentar zum LBR-Blog und richtet sich in erster Linie an “Eingeweihte”.
Ihr Beitrag über unseren Beitrag gefällt mir nicht.
“Man kann von einer solchen Werbung halten, was man möchte. Für Rechtsmissbrauchsgeschrei gibt es aber wahrlich keinen Grund.”
Sie haben nicht kapiert, was an der eBay-Auktion rechtsmissbräuchlich war; wahrscheinlich waren sie zu spät dran und haben die nach unserem Beitrag sofort geänderte eBay-Auktion nicht im Original gelesen. Zur Erinnerung können Sie auf den Bildschirmausdruck klicken.
Mich stört, dass Sie unseren halben Beitrag zitieren und sich herablassend über uns äußern, indem Sie uns als “gute” Kollegen bezeichnen. Kennen Sie die aktuelle Rechtsprechung zu Attributen in “…”?
“Es war daher nur eine Frage der Zeit, bis die „guten“ Kollegen sich zu Wort melden würden.”
Die folgende Aussage in ihrem Blogbeitrag halte ich für schlechten Stil:
“Den Beitrag der Berliner Kollegen, der offensichtlich auch auf Mandantenfang ausgerichtet ist, nur ohne dass „eBay“ darübersteht,”
Und Sie kochen den kalten Kaffee einen Tag später auf, weil sie so gemeinnützig sind, oder auf falsche Fehler hinweisen wollen?
Btw: Wir fangen keine Mandanten!
Schlagworte: Abmahnung, Anwalt, Auktion, Berlin, Bild, Blog, Brauch, eBay, Fehler, Hinweis, Original, Rechtsanwalt, Rechtsprechung, SEWOMA® Spezial, Waren, Werbung


4. September 2008, 19:33 Uhr
Ich glaube, ich verstehe den Beitrag von LBR ganz anders als Sie. “Gut” ist wohl keine Einschätzung der Qualität. Es geht wohl eher um die “Guten” und die “Bösen” im Allgemeinen.
“Gut” ist, wer gegen Abmahnungn und Werbung für dieselben wettert. Böse ist, wer im Auftrag des Mandanten abmahnt.
Aber man kann sich ja mal vorsorglich aufregen!
4. September 2008, 20:28 Uhr
tja, bei LBR hat man eigentlich immer was zu meckern, wenn abmahnern das leben schwer gemacht wird.
seien es presseveröffentlichungen (z.b. spiegel-online) oder urteile die dazu führen, dass man schon wieder einen so mühsam erstellten textbausteinbrief löschen muß, weil ein olg etwas zur bagatelle ernannte und damit keine 800€ mehr zu verdienen sind mit nem einfachen einwurf einschreiben.
das jetzt betrifft nicht zwingend LBR:
wie wäre es, sich mal wieder auf richtige handwerklich gute juristerei zu begeben und nicht mit vorgefertigten briefchen, die jeder laie schreiben kann sein geld zu verdienen.
aber wo geld das hirn angreift ist die vernunft meist weg.
4. September 2008, 23:37 Uhr
Naja, der LBR-Blog meint sich häufiger durch ziemlich herablassende Äußerungen über Kollegen profilieren zu müssen. Bisweilen könnte man den Eindruck bekommen, man müht sich dort redlich, die Nachfolge von Leuten wie von Gravenreuth antreten zu wollen. Wirkt auf mich ziemlich unangenehm.
5. September 2008, 13:23 Uhr
hält man aber in einem kommentar ihnen den spiegel vor, kann man ziemlich sicher sein das dieser bei der überprüfung durchfällt und nicht veröffentlicht wird.
ich weiß aber aus sehr sicherer quelle, dass es mal in deren richtung eine abmahnug durch einen kollegen gab, gerade wegen ihrer herablassenden äußerungen. da gings auch um die “guten”. scheint ne antipatie zu herschen bei LBR wenn man die abmahnerei nicht in den himmel hebt.
7. September 2008, 3:46 Uhr
Der LBR-Blog ist aber auch fies. Am besten fangen alle Betroffenen einfach an zu heulen….
7. September 2008, 19:25 Uhr
na da aben wir wohl mal wieder einen der die meinungsfreiheit nicht ganz akzeptieren will. haben wir den schon zensur-internet wie in china?
naja, das niveau dieses kommentars passt zu dem blog um den es geht.
nur meine meinung, kein anspruch auf richtigkeit!
nur falls gerade die textbausteindatei wegen meines kommentars aufgerufen wird.