Marke law blog gelöscht
4. Februar 2010, 09:29:22 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |LBR berichtet, dass die Marke law blog auf Antrag einer Anwaltskanzlei aus Pforzheim nach § 50 MarkenG durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) gelöscht wurde. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beschwerde zum Bundespatentgericht (BPatG) ist zulässig. Udo Vetter überlegt noch, ob er Beschwerde einlegt.
Als ich im Jahr 2005 (!) unseren BERLIN BLAWG vorübergehend mit Law Blog Berlin betitelte, schrieb mir Udo Vetter, dass er sich nicht sicher sei, ob er jetzt seine Marke verteidigen müsse. Deswegen riet er mir dazu, unseren Blog umzubenennen. Dies taten ich zwischenzeitlich; zwar auf seine Veranlassung (für die Inspiration bin ich noch heute dankbar), aber nicht aus rechtlichen, sondern allein aus geschmacklichen Gründen. Ich antworte Herrn Vetter am 29. August 2005 per eMail:
Sehr geehrter Herr Kollege Vetter,
die Möglichkeit, dass wir unseren Blog umbenennen, besteht natürlich.
Andererseits bin ich der Auffassung, dass die Bezeichnung „law blog“ in sämtlichen Schreibweisen nicht eintragungsfähig ist, weil diese Bezeichnung erstens freihaltebedürftig und zweitens auch rein beschreibend ist. Und drittens ist die Kennzeichnungskraft der älteren Marke „law blog“ so schwach, dass eine Verwechslungsgefahr mit der Bezeichnung „BERLIN LAW BLOG“ außer Frage steht.
Aber wir wollen ja keinen Streit! Deshalb werden wir uns einen anderen Namen ausdenken.
Ich bin ja mal gespannt, wie das DPMA auf Ihre Anmeldung reagiert. Ich prognostiziere aber, dass sich das Amt zunächst gegen eine Eintragung sperren wird und argumentiert, dass Bezeichnungen, wie z.B. SPORT BLOG, INFO BLOG, VWL BLOG, BWL BLOG, JURA BLOG, MEDIZIN BLOG etc. auch nicht eintragungsfähig wären.
Es gibt doch auch noch den law-blog.de. Was machen Sie denn dagegen?
Aber wir haben entschieden und nennen unseren Law Blog nun BERLIN BLAWG.
Wenn Sie ablehnende Post vom DPMA bekommen sollten, dann holen Sie uns doch ins Boot. Wir können auch genau andersherum argumentieren
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Das DPMA trug die Marke ein, was ich damals schon bedenklich fand. Bekanntlich holte uns Udo Vetter nichts Boot, sondern schickte den von mir sehr geschätzten Rechtsanwalt Dominik Boecker ins Rennen, der allerdings auch keine Wunder vollbringen konnte.
Es geht mitunter auch ganz anders, als man denkt.
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