Künstlername

30. Januar 2006, 14:19:12 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 3 Kommentare |

Konform mit dem des () vom 26.06.2003 – AZ: I ZR 296/00 – geht ein des Landgerichts vom 14.01.2005 – AZ: 3/12 O 113/04. Demnach beginnt der Schutz eines Künstlernamen nicht mit Aufnahme der Benutzung des Künstlernamens, sondern erst mit der Durchsetzung des Pseudonyms in der Öffentlichkeit. Die Spruchpraxis erinnert stark an § 4 Ziff. 2 .

§ 4 Entstehung des Markenschutzes
Der entsteht

1. durch die eines Zeichens als in das vom geführte ,

2. durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das innerhalb beteiligter Verkehrskreise als erworben hat, oder

3. durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke.

Gleichzeitig stärkte das LG den Schutz der Marke gegenüber einem Künstlernamen mit folgendem Leitsatz:

2. Das Abrücken eines jüngeren Namensträgers (hier: im Jahr 1999) von seinem bei Namensgleichheit mit einem älteren (hier: eines Künstlernamens im Personalausweis im Jahr 1991) kann nicht verlangt werden, wenn dies bei Abwägung der gegenüberstehenden Interessen ist.

Link via Weblawg Sascha Kremer.

Das steht hier zum Download als .pdf-file bereit.

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3 KOMMENTARE

  1. Michael Detjens

    Ich brauche Hilfe, ich bin auf vielen Parties unterwegs im Landkreis rund um Wolfsburg und bin mittlerweile schon bekannt geworden, leider noch unter meinem normalen Namen. Ich werde meistens Micha gerufen, aber ich hätte gern einen passenden Künstlernamen und weiß so einfach nicht, wie ich einen noch nicht verwendeten finden kann. Viele Djs haben ja auch Künstlernamen. In der arabischen Welt habe ich schon einen anderen Namen gefunden, nur nicht als Partystar.

  2. Markus Lutz

    Hallo,

    Wir sind ein Professioneller online-gaming Clan. In der online Welt sind wir nur unter unseren Spielernamen bekannt. Ich wollte mal nachfragen ob es möglich sei, unsere Spielernamen in unseren Personalausweis als Künstlername eintragen zu lassen, wie etwa impulse, m@rs oder blaze? Oder steht dies nur Schauspielern und Ordens Mitgliedern zu? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Im Voraus schon mal vielen Dank :)

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Lutz

  3. dpms

    Hallo Herr Lutz,

    diese Frage kann und darf ich Ihnen nicht öffentlich beantworten. Ggf. wenden Sie sich per eMail (kanzlei@sewoma.de) an uns. Gegen eine geringe Pauschale geben wir Ihnen entsprechenden Rat.

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