Künstlername
30. Januar 2006, 14:19:12 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 3 Kommentare |Konform mit dem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 26.06.2003 – AZ: I ZR 296/00 – geht ein Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 14.01.2005 – AZ: 3/12 O 113/04. Demnach beginnt der Schutz eines Künstlernamen nicht mit Aufnahme der Benutzung des Künstlernamens, sondern erst mit der Durchsetzung des Pseudonyms in der Öffentlichkeit. Die Spruchpraxis erinnert stark an § 4 Ziff. 2 Markengesetz.
§ 4 Entstehung des Markenschutzes
Der Markenschutz entsteht1. durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register,
2. durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder
3. durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke.
Gleichzeitig stärkte das LG Frankfurt den Schutz der Marke gegenüber einem Künstlernamen mit folgendem Leitsatz:
2. Das Abrücken eines jüngeren Namensträgers (hier: Markeneintragung im Jahr 1999) von seinem Namen bei Namensgleichheit mit einem älteren Namensträger (hier: Eintragung eines Künstlernamens im Personalausweis im Jahr 1991) kann nicht verlangt werden, wenn dies bei Abwägung der gegenüberstehenden Interessen unangemessen ist.
Link via Weblawg Sascha Kremer.
Das Urteil steht hier zum Download als .pdf-file bereit.
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24. März 2006, 11:21 Uhr
Ich brauche Hilfe, ich bin auf vielen Parties unterwegs im Landkreis rund um Wolfsburg und bin mittlerweile schon bekannt geworden, leider noch unter meinem normalen Namen. Ich werde meistens Micha gerufen, aber ich hätte gern einen passenden Künstlernamen und weiß so einfach nicht, wie ich einen noch nicht verwendeten finden kann. Viele Djs haben ja auch Künstlernamen. In der arabischen Welt habe ich schon einen anderen Namen gefunden, nur nicht als Partystar.
14. Juli 2006, 12:15 Uhr
Hallo,
Wir sind ein Professioneller online-gaming Clan. In der online Welt sind wir nur unter unseren Spielernamen bekannt. Ich wollte mal nachfragen ob es möglich sei, unsere Spielernamen in unseren Personalausweis als Künstlername eintragen zu lassen, wie etwa impulse, m@rs oder blaze? Oder steht dies nur Schauspielern und Ordens Mitgliedern zu? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Im Voraus schon mal vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Markus Lutz
14. Juli 2006, 12:44 Uhr
Hallo Herr Lutz,
diese Frage kann und darf ich Ihnen nicht öffentlich beantworten. Ggf. wenden Sie sich per eMail (kanzlei@sewoma.de) an uns. Gegen eine geringe Pauschale geben wir Ihnen entsprechenden Rat.