Kosten der Abmahnung durch Rechtsanwalt im eigenen Auftrag
9. Juni 2004, 08:27:28 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Ein Kommentar |Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil (AZ: I ZR 2/03) vom 07. Mai 2004 entschieden, dass die Kosten der Rechtsanwälte, die im eigenen Namen abmahnen, nur begrenz erstattungsfähig sind. Zwar hatte der auf Ersatz seiner durch die Abmahnung entstandenen Kosten klagende Anwalt seinen Kollegen zu Recht abgemahnt, weil dieser entgegen § 7 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) fünf statt der erlaubten drei Tätigkeitsgebiete angebeben hatte. Doch der BGH ist der Auffassung, dass in einfach gelagerten Fällen die Einschaltung eines Rechtsanwaltes nicht erforderlich ist, soweit es sich um “typische und durchschnittlich schwer zu verfolgende Wettbewerbsverstöße” handelt. Dann kann gerade von einem Anwalt erwartet werden, dass er keinen weiteren Kollegen hinzuzieht. Die für Unternehmen mit einer eigenen Rechtsabteilung entwickelte Rechtsprechung soll entsprechende Anwendung für den Fall der Selbstbeauftragung finden. Vor Gericht allerdings kann der selbstbeauftragte Anwalt nach wie vor gemäß § 91 Abs.2 S.4 Zivilprozessordnung (ZPO) mit einer Kostenerstattung rechnen. Der BGH hatte in diesem Fall lediglich über die außergerichtlichen Kosten zu entscheiden.
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16. Februar 2006, 10:44 Uhr
[...] BERLIN BLAWG berichtete über das Urteil des Bundesgerichtshof in Sachen Erstattung der Kosten bei Selbstvertretung (Urteil vom 6. Mai 2004 – AZ: I ZR 2/02). Das Amtsgericht hatte jetzt über einen ähnlich gelagerten Fall zu entscheiden. Ein betroffener Rechtsanwalt ließ einen anderen Rechtsanwalt wegen dessen Mutmaßungen über ihn in seinem Weblog von einer weiteren Rechtsanwältin abmahnen und verlangte Erstattung der Rechtsverfolgungskosten. Der beklagte Rechtsanwalt lehnte ab. Er meinte, es sei dem betroffenen Rechtsanwalt zuzumuten gewesen, selbst ein Schreiben zu verfassen. Das Gericht folgte der Rechtsansicht des Beklagten. Der Beklagte wurde von Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting vertreten. Der Kläger ließ zuvor den Anspruch des Rechtsanwalt abtreten und wurde von einem bekannten und für sein Abmahnwesen berüchtigten Rechtsanwalt aus München vertreten. [...]