Kollektivbeleidigung gegenüber Berliner Richter & Staatsanwälte
12. März 2006, 14:13:31 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 4 Kommentare |Mit der Äußerung Berliner Arschlochrichter & Arschlochstaatsanwälte hier entlang! legt sich Christoph Kastius offen mit der Berliner Justiz an. Die Frage, ob eine solche Äußerung von seinem Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist, muss ich zwar nicht beantworten. Aber ich denke, vor dem Hintergrund der “Soldaten sind Mörder”-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, bestehen geringe Chancen, dass Kastius wegen seiner Äußerung wegen Beleidigung bestraft werden kann.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in den 90er Jahren über die Abgrenzung der Kollektivbeleidigung von einer zulässigen Meinungsäußerung zu entscheiden. Mit Urteil vom 10. Oktober 1995 – 1 BvR 1476, 1980/91 und 102, 221/92 – entschied das oberste Gericht, dass die Äußerungen “Soldaten sind Mörder” und ähnliche Abwandlungen davon von dem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz auf Meinungsfreiheit gedeckt waren. Zuvor war mindestens einer der Beschwerdeführer in drei Vorinstanzen u.a. wegen Beleidigung verurteilt worden. Die “Soldaten sind Mörder”-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist im Volltext als .pdf-file in unserer Entscheidungssammlung abrufbar.
Durch Zufall bin ich bei der Recherche nach Cristoph Kastius auf die o.a. Webseite von Kastius aufmerksam geworden. Burkhard Schröder und Christoph Kastius berichteten nämlich vor einigen Tagen von einem Aufeinandertreffen. Beide berichten auf ihren Webseiten in ihrer eigenen Version von dem Geschehen. DPMS INFO hat den Vorfall zusammengefasst und die entsprechenden Links gesetzt.
Schlagworte: Abgrenzung, Berlin, Berlin Spezial, Bundesverfassungsgericht, Grundrecht, Medienrecht, Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit, Recherche, Richter, Strafrecht, Urteil, Verfassung, Volltext, Waren


14. März 2006, 9:44 Uhr
Was zählt die Kollektivebeleidigung, wenn Richter und Staatsanwälte auf der gleichen Webseite ganz individuell beleidigt werden?
14. März 2006, 12:38 Uhr
Rechtstheoretische Fragen finde ich oft interessanter als eindeutige Fälle.
Kastius hat übrigens reagiert und seine Seiten auf seine Hetzartikel gegen Burkhard Schröder umgeleitet. Der Google-Cache ist leider auch schon fast vollständig gelöscht. Jedenfalls finde ich nichts mehr.
10. Mai 2006, 17:26 Uhr
Ist es nicht vielmehr so, dass dieser Fall die klassiche Beleidigung von Einzelpersonen unter einer Kollektivbezeichnung darstellt? Im “Soldaten sind Mörder” Fall wurde die Beleidigung ja gerade deshalb verworfen, weil der Personenkreis nicht ausreichend individualisiert war. Das ist hier aber mit “Berliner Arschlochrichter & Arschlochstaatsanwälte hier entlang!” und dem daraus folgenden Bezug auf Berlin gegeben… Die Voraussetzungen, die der BGH in BGHSt 36, 83 angibt, nämlich dass sich die Betroffenen deutlich aus der Allgemeinheit hervorheben müssen, scheinen aufgrund des Berlin Bezugs erfüllt. Wie seht ihr das?
Gruß
Philipp
10. Mai 2006, 21:12 Uhr
Ich sehe das genauso, auch wenn ich geschrieben habe, dass geringe Chancen einer Verurteilung bestehen. Weil Kastius nämlich dermaßen auf die Pauke haut, dass die hier gegenständlichen Beleidigungen nicht weiter ins Gewicht fallen.