Katjes ./. Haribo
29. Januar 2009, 17:50:39 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Vor mittlerweile fast fünf Jahren berichteten wir bei BERLIN BLAWG, dass Katjes den Rechtsstreit um die Löschung der Marke Yoghurt-Gums gegen die Firma Haribo verloren hat. Mittlerweile sind in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) so einige Yoghurt-Gums-Marken hinzugekommen.
Heute berichten verschiedene Gazetten, dass das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg mit Urteil vom 29. Januar 2009 – AZ: 3 U 44/07 – entschieden habe, dass Haribo den Yoghurt-Gums-Marken von Katjes trotzen und weiterhin gefüllte Fruchtgummi mit Schaumzucker unter der Bezeichnung Yoghurt Gums verkaufen darf. Damit wurde ein entsprechender Berufungsantrag des Haribo-Konkurrenten Katjes zurückgewiesen, da Katjes nicht über ein exklusives Markenrecht an dem Begriff Yoghurt Gums verfüge. Da die Revision zugelassen wurde, ist ein Ende im Yoghurt-Gums-Streit nicht in Sicht.
Die Entscheidung verdeutlicht ein Problem so mancher eingetragener (Register-)Marken. Zwar wurde die Hürde beim DPMA genommen, aber weitere Hürden können vor allem bei Marken, die an der Grenze zur glatten Beschreibung ihrer Funktion stehen, nicht genommen werden, wenn sich jemand vehement gegen eine Schutzrechtsverwarnung wehrt, weil zum Beispiel Geld keine Rolle spielt.
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