Kannibale von Rotenburg
4. Januar 2006, 08:59:21 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Dem als Kannibale von Rotenburg bekannt gewordenen Armin M. wird ab Donnerstag erneut der Prozess gemacht – vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Das LG Kassel hatte Armin M. am 30.01.2004 wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 8.5 Jahren verurteilt. Der 2. Strafsenat beim Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Kassel zwischenzeitlich aufgehoben. Der BGH verwies den Rechtsstreit zur erneuten Hauptverhandlung zurück und rügte, dass das Vorliegen des Mordmerkmals “zur Befriedigung des Geschlechtstriebs” nicht ausreichend geprüft worden sei. Der BGH stellte die Frage, ob das Mordmerkmal “zur Befriedigung des Geschlechtstriebs” nicht auch dann vorliege, wenn “wenn der Täter diese Befriedigung erst bei der späteren Betrachtung der Bild-Ton-Aufzeichnung (Video) vom Tötungsakt und dem Umgang mit der Leiche finden will.” Auch sei vom LG Kassel nicht umfassend geprüft worden, ob der Angeklagte nicht auch getötet habe, um eine andere Straftat zu ermöglichen. Dann müsste Armin M. nachgewiesen werden, dass er seine Videoaufzeichnungen der grausamen Tat verbreiten wollte. Denn das Verbreiten von gewalt- oder tierpornographischer Schriften ist gemäß § 184a StGB unter Strafe gestellt.
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