“Joe Snyder”-Domains setzen sich gegen “Joe Snyder”-Marke durch

29. Dezember 2009, 10:04:07 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Dem Urteil des Landgerichts (LG) Köln vom 03.09.2009 – 81 O 128/09 – lag folgender, für das Verständnis von - und interessanter Sachverhalt zugrunde.

Der eine hatte Mitte 2009 von einem amerikanischen Unternehmen die Rechte an der deutschen Joe Snyder erworben. Die war ein Jahr zuvor beim Deutschen - und () angemeldet worden.

Der andere nutzte seit dem Jahr 2005 mehrere Domains mit dem Bestandteil “Joe Snyder” für den Vertrieb von Herrenunterwäsche mit eines mexikanischen Unternehmens.

Der eine mahnte den anderen erfolglos ab und erwirkte anschließend eine . Der andere legte hiergegen und obsiegte schließlich über den einen, der den Sieg schon sich glaubte und sich vermutlich dachte, wie leicht es sei, mit einer ältere Domains aus dem Netz zu fischen.

Das LG machte dem einen Strich durch die Rechnung:

“Hierbei kommt es nicht darauf an, in welcher Weise sich die dahinter stehende Internetseite präsentiert, sodass es unerheblich ist, dass die Seite, die Gegenstand des Verbotes ist, tatsächlich nicht den Hersteller in den Vordergrund bringt, sondern lediglich die mit der Marke versehene Ware zeigt. Entscheidend ist, dass der Verkehr in der als Domainname gewählten nichts Beschreibendes, sondern nur einen Herkunftshinweis erkennen kann (vgl. OLG CR 1999, 778 zu "tnet.de"; Rev. nicht angenommen: , Beschl. v. 25.5.2000 – I ZR 269/99).”

TwitterDiggGoogle BuzzTechnorati FavoritesBlogger PostLinkedInDeliciousShare
Schlagworte: , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,

KOMMENTAR ABGEBEN (KOMMENTARE ALS RSS-FEED)