Die unendliche Masse des Insolvenzverwalters

5. Dezember 2006, 14:32:29 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 3 Kommentare |

Der Fall ist kurz erzählt. Drei Kleinkriminelle begeben sich in auf ein leerstehendes, zugängliches Grundstück und beginnen damit, die Wellblechplatten vom Dach der leer stehenden Baracke (wörtlich aus der staatsanwaltlichen Ermittlungskate) eines ehemaligen Malerbetriebs aus der DDR zu entfernen. Kurz darauf trifft die Polizei ein und nimmt die dreisten Drei fest, ohne das Wellblechplatten vom Grundstück weggenommen worden wären. Der wird in der Akte mit ca. 50,- € beziffert.

Der Insolvenzverwalter des Malerbetriebes stellt rechtzeitig Strafantrag. Unsere Idee war, den Insolvenzverwalter gegen Wiedergutmachung des Schadens zur Rücknahme des Strafantrags zu bewegen. Ohne Strafantrag hätte es womöglich in Anwendung des § 248a StGB an einem besonderen öffentlichen Strafverfolgungsinteresse gefehlt.

Der Insolvenzverwalter antwortet brav aus seiner Stuttgarter Kanzlei, ist mit unserem Vorschlag einverstanden und übersendet eine Rechnung für die Instandsetzung der Baracke in Höhe von 3.372,29 € (sic!).

Das Angebot konnten wir einfach nicht annehmen. Wir fragen uns aber, was die Gläubiger des insolventer Malerbetriebes davon halten würden, wenn sie denn wüssten, dass der Insolvenzverwalter mal eben für über 3.000,- € neue Verbindlichkeiten eingeht und dieses Geld damit der Insolvenzmasse entzieht.

Nach § 60 InsO haftet der Insolvenzverwalter für schuldhafte Pflichtverletzungen.

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3 KOMMENTARE

  1. Gerd Kraemer

    Na, einer Ihrer Mandanten wird schon etwas Geld übrig haben – sonst hätten sie ja nicht so einen tollen Anwalt …

  2. kaya

    Die Aufwendung müßte notwendig und sinnvoll gewesen sein.
    Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet das Vermögen des Insolvenzschuldners im Interesse der Gläubiger zu erhalten und zu bewirtschaften – nicht um jeden Preis zu verflüssigen.

  3. alfredl

    Er wird wohl davon ausgegangen sein, daß die Rechnung von den 3 Unholden bezahlt wird. Dann hätte er bestimmt den Wert der Baracke gesteigert und insofern die Masse erhöht – ganz im Sinne der Gläubiger.

    Wie mans macht ists verkehrt ….

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