Ich zeige an…

31. Mai 2007, 09:36:12 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

“… ich habe Ihr Schreiben erhalten und zeige Ihnen hiermit an das ich es erhalten habe und zeige Ihnen hiermit an das ich mich in der gesetzlich geregelten mit Ihnen in Verbindung setzen werde.”

Auszug aus einer . Doppelt hält besser und sowieso: Anwälte und ebenso lesen ja gern viel.

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