Apples iPhone Abmahnungen gegen Händler mit CECT i9-Handys
26. September 2009, 09:28:42 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |In jüngster Zeit geht Apple gegen den Handel mit iPhone-Nachahmungen vor. Von massiven Abmahnungen durch die Kanzlei Bird & Bird LLP im Auftrage der Apple Inc. wegen des Vertriebs von CECT i9-Handys wird berichtet. Gegenstand dieser Schutzrechtsverwarnungen ist das Geschmacksmustergesetz (GeschmMG). Appels iPhones sind in ihrer Erscheinungsform nach deutschem Recht geschmacksmusterrechtlich geschützt. Händler mit Angeboten bei eBay®, wie die nachfolgend eingeblendete “Auktion”, setzen sich einem großem finanziellen Risiko aus.
In der Abmahnung werden allein für die anwaltliche Verfolgung des Unterlassungsanspruchs Anwaltskosten iHv. € 8.112,60 verlangt – 1,8-fache Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von € 1.000.000,00 (eine Millionen Euro) .
Wir können nur davor warnen, die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung der Kanzlei Bird & Bird LLP ohne weitere rechtliche Beratung zu unterzeichnen. Es besteht die Gefahr, dass die Unterwerfungserklärung als Schuldanerkenntnis gedeutet wird und damit Einwendungen gegen nicht unerhebliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen wären. Nichts zu tun, könnte die Geschäftsbücher mit dunkel rote Zahlen prägen. Sich einen Prozeß mit einem Streitwert von einer Millionen Euro leisten zu können, werden vermutlich nur die allerwenigsten i9-Handy-Händler von sich behaupten können.
So manchem Kollegen, der in seinem Blog vor CECT i9 Abmahnungen warnt, wird bei dem Gedanken an den Streitwert von € 1.000.000,00 (eine Millionen Euro)schon warm ums Herz . Er empfiehlt die Einschaltung eines Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz. Dieser Empfehlung können wir uns nur anschließen.
Da die Eintragung eines Geschmacksmusterrechts ohne eine materiell-rechtliche Prüfung dahingehend erfolgt, ob das das Muster mangels Offenbarung eines identisches Muster neu ist und eine Eigenart hat, weil sich der Gesamteindruck, den es beim informierten Benutzer hervorruft, von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein anderes Muster bei diesem Benutzer hervorruft, werden diese Voraussetzungen erst im Verletzungsprozeß geprüft.
Als Betroffener einer i9-Abmahnung sollte man sich von einem Experten beraten lassen.
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