Hilton-Gefängnis
5. Mai 2007, 10:47:09 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Paris Hilton ist von einem Gericht in Los Angeles wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer 45-tägigen Haftstrafe verurteilt worden, berichtet SPIEGEL ONLINE. Paris Hilton hat nun die Chance, sich gegen Extra-Zahlungen luxuriöse Privilegien während ihres “Knast-Urlaubs” zu erkaufen.
“Zahlende Gefängnis-”Kunden” dürfen Handys benutzen, eigene Bücher und Zeitschriften mitbringen sowie zwei Mal pro Woche Besucher empfangen. Die Zellen sind mit Fernseher, Videogerät und eigener Toilette vergleichsweise luxuriös,”
berichtete die Berliner Morgenpost in ihrer Donnerstag-Ausgabe von dieser Woche. Näheres dazu auch bei T-Online.
Schlagworte: Bücher, Berlin, Handy, Internationales, Promirecht, Strafe, Strafrecht, Urteil

