AG Dresden erklärt unverlangte eMail-Werbung an Anwälte für zulässig

29. September 2005, 10:11:58 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Nach einem Bericht bei Heise ist das Versenden unverlangter Werbe- zwar nicht zulässig. Jedoch konnten die “gestörten” Anwälte beim keine gegen den Versender erwirken und bleiben damit auf den Gerichts- und ihren sitzen.

Die Entscheidung steht allerdings im krassen zur BGH-Rechtsprechung in Sachen unverlangter Werbe-eMails. Im letzten Jahr hatte der entschieden, dass die Versendung unverlangter Werbe- unzulässig sei und gegen das () verstosse.

Das AG vertritt die Auffassung, dass es dem Empfänger einer unverlangt zugesandten Werbe- durchaus zuzumuten sei, sich zunächst per an den Versender zu wenden und um Austragung aus der Mailing- zu bitten. Eigentlich sehr praxisnah. Allerdings sind viele Mailing-Systeme so schlecht programmiert, dass eine einfache mit der Bitte um der eMail- aus der oft nicht den gewünschten Erfolg bringt. Erst, wenn die eMail fruchtlos geblieben ist, kann nach dem des AG Dresden gegen den Versender vorgegangen werden – wenn der Empfänger ein ist. Stellt sich noch die Frage, ob diese auch für Nicht-Anwälte gilt…

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