Heimliche Vaterschaftstests die 2.
29. April 2005, 19:07:16 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Nachdem die Bundesjustizministerin mit ihrem Vorstoß, heimliche Vaterschaftstests verbieten zu wollen, wohl gescheitert ist, versucht die Landesregierung von Baden-Württemberg nun offenbar das genaue Gegenteil. Das Bundesland hat mit einer Bundesratsinitiative ein Verfahren auf den Weg gebracht, an dessen Ende ein Gesetz stehen soll, welches heimliche Tests ausdrücklich zuläßt. Zwar sind diese bisher prinzipiell erlaubt (Art. 2 GG, es ist erlaubt was nicht ausdrücklich verboten ist), doch hatte der BGH es abgelehnt, sie als Beweismittel für den Beginn eines Vaterschaftsanfechtungsverfahrens vor Gericht zuzulassen.
Diese Entscheidung ist aber hochproblematisch, weil sie ein Kindschaftsrecht erhalten möchte, daß der gesellschaftlichen Wirklichkeit längst nicht mehr entspricht. Insofern ist der baden-württembergische Vorstoß zu begrüßen, da in vielen Fällen nur die Möglichkeit zu einem unbürokratischen Test Klarheit für die Beteiligten schaffen kann.
Außerdem würde ein Stück Gleichberechtigung für Männer geschaffen, deren Verhältnis zum Kind nicht mehr nur von den Müttern abhinge, die sich in ihren Entscheidungen leider nicht in allen Fällen vom Kindeswohl und den Prinzipien der Gerechtigkeit leiten lassen. Letztlich ist diese Entwicklung auch für die Frauen allgemein in mindestens einer Hinsicht positiv. Alle menschlichen Gesellschaftsformen, in denen Frauen Unterdrückung erfahren, basieren letztlich auf dem Versuch, auf diesem Weg Gewissheit über die Abstammung zu gewinnen. Wieviel harmloser ist da ein Gentest?
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