Hartplatzhelden drehen das Spiel im Elfmeterschießen
29. Oktober 2010, 11:20:30 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Die Betreiber von Hartplatzhelden.de konnten sich in letzter Minute noch gegen den Württembergische Fußballverband e.V. durchsetzen. Der Verband hatte den Hartplatzhelden untersagt, Filmaufnahmen von Amateurfußballspielen ins Internet zu stellen. Weil die Hartplatzhelden der Forderung nicht nachkamen, zog der Verband vor Gericht und obsiegte in I. Instanz. Auch in der Verlängerung sah es lange danach aus, dass der Verband den Sieg sicher nach Hause fahren würde.
Weit gefehlt. Kurz vor Ablauf der regulären Spielzeit retteten sich die Hartplatzhelden durch einen gezielten Schuss ins Elfmeterschießen vor den Toren des Bundesgerichtshofs (BGH).
Mit Urteil vom 28.10.2010 – I ZR 60/09 – entschied der BGH das Spiel zugunsten der Hartplatzhelden. Der BGH führte aus, dass es allein den Vereine obliegt, eine entsprechende wirtschaftliche Verwertung der Fußballspiele zu verhindern, indem zB. sie unter Berufung auf ihr Hausrecht den Besuchern der Fußballspiele Filmaufnahmen untersagten. Die Leistungen des Fußballverbandes liege in der Organisation und Durchführung der Fußballspiele.
Jetzt dürfte es nur noch eine Frage der Zeit sein, bis die jeweiligen Verbände ihren Vereinen entsprechende Verträge zur Unterschrift vorlegen, in denen die Vereine ihre Verwertungsrechte an den Verband übertragen, womit wir beim Stand der Deutschen Fußballliga (DFL) wären.
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