Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit

24. Februar 2006, 10:56:07 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Das es mit der Meinungsäußerungsfreiheit in längst nicht so weit her ist, wie oft gedacht, mußte jetzt nach einem Bericht der taz ein Mann in Lüdinghausen (Münsterland) erfahren. Er hatte als Reaktion auf die Ermordung des holländischen Regisseurs Theo van Gogh Klopapier mit dem Schriftzug “Koran, der heilige Qur’an” in arabisch bedruckt und zum angeboten. Dafür kassierte er nun eine Bewährungsstrafe von einem Jahr nach dem alten “Gotteslästerungsparagraphen” 166 StGB.

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