Greenpeace ./. Genforscher Prof. Dr. Brüstle – Das Klon Patent

21. Oktober 2004, 14:16:50 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Das Patent DE19756864C1, welchem zusammenfassend die zugrunde liegt, «isolierte und gereinigte neurale Vorläuferzellen, Verfahren zu ihrer Herstellung aus embryonalen Stammzellen in unbegrenzter Menge, die Verwendung der neuralen Vorläuferzellen zur Therapie von neuralen Defekten und zur Gewinnung von Polypeptiden» zu entwickeln, ist nicht mehr nur Gegenstand einer brisanten Diskussion über die ethischen Grenzen der Wissenschaft. Die wurde am 19.12.1997 von Prof. Dr. Brüstle als Erfinder anmeldet und am 29.04.1999 als in das beim Deutschen - und (DPMA) eingetragen. Nunmehr ist das Patent DE19756864C1 auch Anlass für einen Rechtsstreit vor dem Bundespatentgericht in München, weil Greenpeace Klage auf des Patents eingereicht hat, nachdem außergerichtliche Einigungsversuche zwischen Prof. Brüstle und Greenpeace gescheitert sind, wie 123recht.net zu berichten weiß.

Grund für die Klage sei, dass in mehreren Passagen der Patentschrift auf menschliche Embryonen Bezug genommen werd und außerdem eine Verbindung zu den Verfahren hergestellt würde, nach denen das Schaf “Dolly” geklont wurde, wie Greenpeace berichtet.

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