Google haftet für anonyme Beiträge auf Blogger.com
10. August 2011, 09:58:56 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Dieser Tage wird heftig darüber diskutiert, ob Staat und/oder Konzerne vom mündigen Bürger verlangen dürfen, im Internet unter Klarnamen aufzutreten oder ob die Bürger das Recht haben sollen, sich anonym an die Öffentlichkeit zu richten.
Meine Meinung dazu steht felsenfest: Pro Anonymität!
Dass das Recht anonym im Word Wide Web aufzutreten, auch Nachteile für Dritte hat, die den anonymen Zugang gewähren, zB. ermöglicht Google über Blogger.com das anonyme Bloggen , zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Berlin.
Das LG Berlin hat mit Beschluss vom 01.06.2011 – 27 O 334/11 – entschieden, dass Google als Betreiber der Blogger-Plattform Blogger.com auf Unterlassung für rechtswidrige Beiträge haftet. Unklar ist, ob Google zuvor über den rechtswidrigen Beitrag in Kenntnis wurde, weil die einstweilige Beschlussverfügung auf die Antragsschrift Bezug nimmt. Ich gehe allerdings davon aus, dass Google vor dem LG Berlin nach den allgemeinen Störergrundsätzen haftet und zuvor auf den Beitrag hingewiesen wurde.


