Google haftet für anonyme Beiträge auf Blogger.com

10. August 2011, 09:58:56 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Dieser Tage wird heftig darüber diskutiert, ob Staat und/oder Konzerne vom mündigen Bürger verlangen dürfen, im unter Klarnamen aufzutreten oder ob die Bürger das Recht haben sollen, sich anonym an die Öffentlichkeit zu richten.

Meine Meinung dazu steht felsenfest: Pro Anonymität!

Dass das Recht anonym im Word Wide Web aufzutreten, auch Nachteile für hat, die den anonymen gewähren, zB. ermöglicht über Blogger.com das anonyme Bloggen , zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts .

Das LG Berlin hat mit Beschluss vom 01.06.2011 – 27 O 334/11 – entschieden, dass als Betreiber der Blogger-Plattform Blogger.com  auf für rechtswidrige Beiträge haftet. Unklar ist, ob zuvor über den rechtswidrigen Beitrag in Kenntnis wurde, weil die einstweilige Beschlussverfügung auf die Antragsschrift Bezug nimmt. Ich gehe allerdings davon aus, dass vor dem LG nach den allgemeinen Störergrundsätzen haftet und zuvor auf den Beitrag hingewiesen wurde.

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