GEZ-Sprech: Wahn und Wirklichkeit

24. August 2007, 13:50:10 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 2 Kommentare |

Wie verschiedene Medien und die Betroffenen selbst übereinstimmend berichten, hat die unbeliebte Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der -rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio (DR) die Betreiber der Seite akademie.de abgemahnt.

Die GEZ rügt die Verwendung einer Vielzahl von Begriffen, darunter GEZ-Gebühren, GEZ-Fahnder, GEZ-Anmeldung und so weiter.

Äußerst fraglich ist bereits, ob die GEZ zur überhaupt berechtigt ist, da sie keine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt, sondern nur eine Art Sammelverwaltungseinrichtung der hinter ihr stehenden -rechtlichen Anstalten ist.

Endgültig zur Posse wird die aber dadurch, daß die abgemahnten Begriffe nicht nur zweifellos zum allgemeinen Sprachgebrauch in gehören, sondern zumindest teilweise auch von der GEZ und ihren Trägern selbst verwendet werden.

Ausgerechnet im ARD “Ratgeber Recht” z.B. heißen die Rundfunkgebühren auch ganz selbstverständlich “GEZ-Gebühren”

Ebenso verwendet der MDR -ein Mitglied der ARD- diesen Begriff für den Onlinebereich der Sendung “Hier ab vier”.

Zur Krönung der Lächerlichkeit des GEZ-Sprachwahns findet sich schließlich der Begriff “GEZ-Fahnder” bei der GEZ selbst. Im Geschäftsbericht der GEZ für das Jahr 2005, abzurufen als PDF auf den eigenen Seiten der GEZ, heißt es über einen Werbespot der Verwaltungseinrichtung:

Im bereits 1999 produzierten Kino- und -Spot „Breakdancer” beobachtet
eine Gruppe junger Leute einen Breakdancer, als plötzlich
ein Unbekannter dazu stößt und zur zu tanzen beginnt.
Letzterer profiliert sich vor den anderen und wird schließlich auch
als einer von ihnen akzeptiert. Überraschenderweise gibt er sich
dann als „GEZ-Fahnder“ zu erkennen, der prüfen will, ob das Radio
auch angemeldet ist.

Auch wenn es ihn förmlich genommen in Wirklichkeit nicht gibt -die in Teilen der Bevölkerung berüchtigten “Gebührenfahnder” sind bei den jeweiligen Rundfunkanstalten beschäftigt- wurde mit diesem teuren Werbefilm also nach der Eigendarstellung der GEZ gerade versucht, den Begriff des “GEZ-Fahnders” zum Zwecke der Abschreckung erst populär zu machen.

Auch den Begriff “GEZ Gebühren” findet man auf den Seiten der GEZ, allerdings eher versteckt, als Seitentitel:

Sollten unsere Leser weitere Begriffe finden, die die GEZ verboten wissen will, die aber von ihr selbst oder den öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten verwendet werden, so bitten wir um einen . Wir würden weitere Beispiele gerne hier veröffentlichen. Abgemahnt wurden nach Angaben von akademie.de folgende Begriffe: GEZ-Gebühren, GEZ für zahlen, GEZ-Gebührenpflicht, GEZ-gebührenfrei, GEZ-Rundfunkgebühr, -”Wegelagerei-Gebühr” der GEZ, GEZ-Gebührenfahnder, GEZ-Fahnder, GEZ-Zwangsanmeldung, GEZ-Anmeldung, GEZ-Abmeldung, GEZ-Anschreiben, GEZ-, GEZ-Briefserien, GEZ-Gebührenbescheid, GEZ-Widerspruchsbescheid, GEZ-Antwortbogen, GEZ-Fälle, GEZ-Verweigerer

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2 KOMMENTARE

  1. Kein GEZ-Computer Gebühr

    Die Tagesschau ist auch dabei
    http://gez.gebuehrenstop.de/archives/59-GEZ-moechte-Begriffe-des-allgemein-ueblichen-Sprachgebrauchs-verbieten.html

  2. Michael Schöfer

    Laut Spiegel-Online ist die GEZ “der Meinung, die Behauptungen in den Artikeln auf Akademie.de würden auf einem falschen ‘Verständnis von Gesetzestext und -systematik beruhen’, seien daher falsch und zu unterlassen.” Seit wann ist in Deutschland ein abweichendes Verständnis von Gesetzestexten verboten? Seit wann muss man für ein vermeintlich falsches Verständnis bezahlen. Und seit wann darf die GEZ darüber befinden, was falsch und was richtig ist? Liebe Rechtsanwälte, wappnet Euch, denn ein falsches Verständnis von Gesetzestexten ist – zumindest laut GEZ – abwahnwürdig. Wenn Ihr noch einmal versucht, Euere Mandanten vor Gericht mit einer anderen Rechtsauslegung als die der Staatsanwaltschaft zu verteidigen, drohen Euch “erhebliche Kosten”. Willkommen in Absurdistan.

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