Klon Patent auf Antrag von Greenpeace gelöscht
6. Dezember 2006, 13:03:37 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |BERLIN BLAWG berichtete frühzeitig über die Anmeldung eines Erfindung aus der menschlichen Stammzellenforschung (GEN-Patent) zum Patent und den sich daran anschließenden Angriff der Umweltschutzorganisation Greenpeace auf die Patentanmeldung.
Greenpeace hat das Nichtigkeitsverfahren um das Patent DE19756864 nun gewonnen, wie das Bundespatentgericht in einer Pressemitteilung erklärt.
Schlagworte: öffentlich, Bürgerrechte, Berlin, DPMA, Erfindung, Patent, PatentG, Patentrecht, Presse, Verstoß“Der zuständige Nichtigkeitssenat hat das Patent gemäß § 2 Abs.1 i.V. mit § 2 Abs.2 Nr. 3 PatG – Verstoß gegen die öffentliche Ordnung – unter Berücksichtigung der Bestimmungen § 2 und § 8 I Embryonenschutzgesetz sowie gemäß dem Stammzellgesetz teilweise für nichtig erklärt. Die Nichtigerklärung betrifft die Patentansprüche 1, 12 und 16 des Streitpatents, soweit diese Zellen bzw. die Herstellung von Zellen umfassen, die aus embryonalen Stammzellen von menschlichen Embryonen gewonnen werden. Die Nichtigerklärung bezieht sich nicht auf Zellen, die aus embryonalen Stammzellen erhalten werden, welche ihrerseits aus menschlichen embryonalen Keimzellen gewonnen werden.”



