Die Geldwäsche nach dem “Phishing”

19. April 2006, 11:14:51 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Ausländische Kriminelle, die sich Kontoinformationen von deutschen Bankkunden erschleichen (“”) oder erhacken haben ein Problem: Das Geld muß unaufällig innerhalb Deutschlands überwiesen werden und dann erst in das transferiert werden, sonst ist das Risiko entdeckt zu werden hoch. Dafür suchen sie sich gerne deutsche Mittelsmänner, die hier Konten einrichten über die diese Transaktionen dann abgewickelt werden. Im Gegensatz zu den ausländischen Drahtziehern, die sich hinter anonymen “Western Union” Accounts und falschen Identitäten verbergen, werden diese deutschen Mittelsmänner dann auch regelmäßig und relativ leicht von der Polizei ermittelt.

Nun ist einer der ersten Prozesse gegen einen solchen Handlanger mit einem erstinstanzlichen Urteil (PDF) abgeschlossen worden. Wegen Geldwäsche wurde der Strohmann zu 1 1/2 Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Gericht billigte ihm dabei eine gewisse Naivität zu, hob aber auch die Bedeutung der deutschen Helfershelfer für diese neue -und sehr schadenintensive- Kriminalitätsform hervor. Neben der eigentlichen dürfte es noch eine weitere schmerzliche Folge der kriminellen Tat geben: Geschädigte Banken uind Kreditinstitute dürften mit einiger Erfolgsaussicht gewillt sein, sich bei den Betroffenen schadlos zu halten.

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