Gegnerwolken statt Gegnerlisten für Abmahnungen
24. Oktober 2008, 10:27:35 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Mittlerweile werben viele Kanzleien und Rechtsanwälte, und zwar oft diejenigen die sich auf dem Rechtsbiet Gewerblicher Rechtsschutz mit der Abwehr von Abmahnungen befassen, mit sog. Gegnerlisten. In der Gegnerliste werden juristische und natürliche Personen aufgelistet, im Rubrum eines Mandats als Gegner erschien. Einleitend zu den Gegnerlisten heißt es meist: Hier finden Sie eine Auswahl -auszugsweise oder exemplarisch- derjenigen Gegner, gegen die uns in wettbewerbsrechtlichen, urheberechtlichen oder markenrechtlichen Abmahnungen und Schutzrechtsverwarnungen ein Mandat erteilt wurde oder ein Mandat erteilt ist zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit. Daneben heißt es: Unsere Gegnerliste erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch ist sie mit einer Wertung verbunden, ob die Abmahnung berechtigt war oder nicht.
Mittlerweile lande ich bei der Recherche von neuen Mandaten regelmäßig auf den Gegnerlisten-Seiten von anderen Rechtsanwälten. Dabei dachte ich neulich, dass es hilfreich wäre, wenn aus der Gegnerliste ersichtlich wird, wie oft eine Kanzlei mit einem bestimmten Gegner zu tun hatte.
Warum keine Gegnerwolken?
Eigentlich müssten diejenigen Anwälte, die mit einer Gegnerliste werben, konsequent sein und in Ihrer Liste berücksichtigen, wie oft ein bestimmter Gegner bereits aufgetaucht. Dazu eignet sich hervorragend die Web 2.0 TagCloud, auch Schlagwortwolke genannt.

Im BERLIN BLAWG von SEWOMA schrieb ich neulich ansatzweise und kritisch ein paar Zeilen zu Gegnerlisten und der Werbung von Rechtsanwälten, die abmahnen und Abmahnungen abwehren.
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