Betrug auf eBay®: Gebotsabschirmung
24. Februar 2010, 17:02:04 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 6 Kommentare |Kürzlich erfuhr ich von einer nicht mehr ganz neuen, aber doch weitgehend unbekannten betrügerischen Masche, um ahnungslose Verkäufer auf eBay® zu betrügen. Organisierte Betrügerbanden, meist aus Osteruopa, nutzen den von eBay® ihren Kunden zur Verfügung gestellten Dienst der Gebotsrücknahme aus, um sich auf Kosten anderer zu bereichern. Und das funktioniert so.
Man braucht als Käufer drei eBay®-Mitgliedskonten, nennen wir sie A, B und C. Dann muss nur noch die passende “Auktion” gefunden werden. Nehmen wir an, die Betrüger A, B und C haben es auf ein Fahrzeug abgesehen, das einen Marktwert von rund € 20.000,00 hat und bereits bei € 3.435,00 steht. A bietet als erster sodann € 5.000,00, der Preis steigt auf € 3.436,00. Unmittelbar danach bietet B € 30.000,00 und schließlich bietet C € 31.000,00, so dass der Preis des Fahrzeugs auf € 30,001,00 steigt. Kurz vor Ablauf der Auktion ziehen B und C ihre Gebote zurück, so dass der Preis zurück auf € 3.436,00 fällt und A den “Zuschlag” erhält.
Der Schutz, den eBay® ihren Kunden gewährt, die aus Versehen oder warum immer, ihre Willenserklärung anfechten wollen, macht es den Betrügern erst möglich, ein Gebot auf die geschilderte Weise abzuschirmen.
Ein Betrugsopfer schildert seine persönlichen Erfahrungen mit der Gebotsabschirmung in einem Biker-Forum und wird vom Admin gesperrt, weil er “keinen Nachweis über den Wahrheitsgehalt seiner Behauptungen” erbracht hatte. Hier geht es lang zu einer K1-Reportage, die anschaulich zeigt, wie der Trick mit der Gebotsabschirmung funktioniert.
Betroffenen kann nur geraten werden, sofort Strafanzeige zu erstatten, damit die Strafverfolger ggf. die Strafverfolger an eBay® herantreten und entsprechende Beweise sichern.
Einen Mindestpreis festzulegen. kann auch vor dieser Betrugsmasche schützen.
Schlagworte: Auktion, Behauptung, Brauch, Computerrecht, eBay, Forum, Internetrecht, Kosten, Markt, Preis, Strafrecht, Uhr, YouTube


24. Februar 2010, 18:14 Uhr
Interessant.
Aber hat das nen konkreten Grund, dass hinter “eBay” immer dieses komische (R) steht?
24. Februar 2010, 18:17 Uhr
Ja, ich mag Markenzeichen gern.
24. Februar 2010, 18:18 Uhr
Ah, verstehe.
24. Februar 2010, 19:06 Uhr
Hm, interessanter Hinweis. Der verdeutlicht, dass man als Verkäufer immer die Einzelgebote verfolgen sollte.
27. Februar 2010, 9:44 Uhr
Dr. Damm & Partner berichten in ihrem Blog einen Tag nach diesem Beitrag im BERLIN BLAWG von der Gebotsabschirm mit dem Hinweis, dass diese Methode in Fachkreisen längst bekannt sei.
Wie aber die Fachleute bei Dr. Damm & Partner darauf kommen, dass nur zwei Betrüger notwendig wären, um die Masche mit der Gebotsabschirmung durchzuziehen, ist mir schleierhaft. Nach meinem Verständnis sind drei eBay-Mitgliedskonten notwendig, um das Gebot nicht nur erfolgreich abzuschirmen, sondern am Ende auch mit dem dritten Account, der einen unauffälligen Preis geboten hatte, den Zuschlag zu erhalten.
Oder übersehe ich da etwas?
Übrigens hat der BGH bereits mit Beschluss vom 22. März 2001 – GSSt 1/00 – entschieden, dass eine Bande im juristischen Sinne mindestens drei (Banden-)Mitglieder erfordert, und nicht zwei Täter.
6. Juli 2010, 14:12 Uhr
Es sind nur 2 Bieter notwendig.
Marktwert des Artikels liegt bei 50 €. Das aktuelle Höchstgebot liegt bei 10 €. A bietet nun sofort 500 €. Damit ist er Höchstbietender. Das Gebot liegt nun bei 11 €. B schaltet sich unmittelbar nach A’s Gebot ein und bietet 501 €. Damit ist B Höchstbietender. Das aktuelle Gebot liegt bei 501 €.
In der Folge wird niemand mehr bieten, da das aktuelle Gebot weit über dem Marktwert liegt.
1 sec. vor Schluss zieht B sein Gebot zurück. Das Gebot fällt auf den letzten Höchstbietenden zurück. Das ist A. Er zahlt nur noch 11 €.