Freie Software und das Recht I
2. Juni 2005, 10:54:32 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Unter der Internetadresse http://www.nexuiz.com/ kann der wohl erste im Vergleich zu kommerzieller Software ernstzunehmende open source Ego-Shooter “Nexuiz” für die Betriebssysteme Linux, Windows und demnächst OS-X (Apple) gratis bezogen werden. Eine gute Neuigkeit für Linux, dessen Verbreitung als Betriebssystem für Arbeitsplatzrechner bisher nicht zuletzt am Spieltrieb der potentiellen Nutzer gescheitert war. Eine schlechte Neuigkeit allerdings für den deutschen Sonderweg im sog. Jugendschutzrecht.
Eine Alterseinstufung durch die USK, wie dort gefordert, wird es nämlich wohl sicher nicht geben. Damit darf die Software in Deutschland eigentlich nur an Erwachsene abgegeben werden, was angesichts des -urheberrechtlich in diesem Fall vollkommen legalen- Verbreitungsweges durch diverse Netzwerke noch illusorischer als bisher bei anderen Spielen ist. Eine böse Falle bleibt diese Gesetzeslage allerdings für in Deutschland tätige oder gar ansässige Linuxdistributoren. Nexuiz als Zugabe zum Betriebssystem -wie von den Machern des Programmes ausdrücklich vorgesehen- wird es in Deutschland wohl nicht geben oder die entsprechenden Softwarepakete bekommen einen potentiell verkaufshemmenden “frei ab 18″ Aufkleber verpaßt.
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